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Space Invader Design auf T-Shirt

| 15. April 2008 13:10 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt André Sämann

Sehr geehrte Anwälte,

steht einem kommerziell vertriebenen T-Shirt ähnlich dieser Version http://images.play.com/covers/3440740x.jpg in Deutschland ein Urheberrecht (oder ein anderes Schutzrecht) entgegen? Der Name "Space Invaders" soll nicht auf dem T-Shirt genannt werden, aber das Produkt sollte schon "Space Invaders T-Shirt" heißen. Wäre das Shirt ohne Nennung des Namens möglich?

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Zunächst möchte ich festhalten, dass Sie für den von Ihnen ausgelobten Einsatz von 20,-- EUR natürlich keine komplette Recherche möglicherweise eingetragener Schutzrechte erwarten können.

Sie wollen die T-Shirts „Space Invaders T-Shirt“ nennen.
Hier dürfte davon auszugehen sein, dass entgegenstehende Marken beim Deutschen Marken und Patentamt, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit Schutz für Europa und nach dem Madrider Markenabkommen beim WIPO mit internationalem Schutzbereich angemeldet sein dürften.

Sie sollten die T-Shirts demnach nicht ohne weitere Recherche „Space Invaders T-Shirt“ nennen, da Sie ansonsten einen Markenverstoß begehen könnten. Dies gilt auch, wenn die Marke nicht auf dem T-Shirt abgedruckt ist, aber unter diesem Namen vertrieben wird.

Denkbar ist ebenfalls, dass die Raumschiffe oder sonstige Grafiken als Bildmarke oder Geschmacksmuster geschützt sind.
Gegenstand eines Geschmacksmusters ist die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Der Erzeugnisbegriff ist dabei sehr weit und erfasst neben Waren und Warenverpackungen auch grafische Symbole und Schriftzeichen.

Insgesamt kann ich Ihnen nur davon abraten, ohne detaillierte Recherche derartige T-Shirts gewerblich zu vertreiben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1

Mail info@ra-saemann.com
Web www.ra-saemann.com
_______________________________________


Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Rückfrage vom Fragesteller 15. April 2008 | 14:40

Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Leider haben Sie meine Frage aber nicht beantwortet. Wenn Sie für 20 EUR keine Recherche durchführen können, kann ich das verstehen. Aber dann sollten Sie die Frage halt auch nicht beantworten. Mir war nicht klar, dass die Frage so kompliziert ist. Die allgemeine Information, dass Rechte bestehen könnten, ist keine Antwort.


Bitte ziehen Sie daher Ihre Antwort zurück, ich bin nicht bereit, für eine solche Antwort zu zahlen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2008 | 15:12

Vielen Dank für Ihre freundliche Nachfrage,

eine überschlägige Recherche, die ich schon im Vorfeld meiner Antwort durchgeführt habe hat bereits ergeben, dass es bereits entgegenstehende Wortmarken gibt.

Das Shirt können (oder sollten) Sie nicht vertreiben; weder mit noch ohne Nennung des Namens. Dies war Ihre Frage und diese Frage habe ich beantwortet. Oder erwarten Sie in der Tat, dass ich alle eingetragenen Rechte für 20,-- EUR recherchiere und diese auch noch dokumentiere?

Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt

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