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SonderDividende als (teilweiser) Gehaltsersatz

| 4. Januar 2020 15:42 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Um den Unternehmenswert bzw die EBIT Marge zu steigern soll der Endjahresbonus komplett als SonderDividende an meine Beteiligungsgesellschaft ausgezahlt statt wie vorher als Gehalt. Dabei entspricht der Bonus letztlich 50% des Gesamgehalts. Der Deal wurde mir schmackhaft gemacht dadurch, dass ich dann nur die Kapitalertragssteuer zahlen muss und damit unterm Strich mehr habe. Eigentlich ist es ja eine versteckte Lohnauszahlung bei der die Sozialabgaben gespart werden. Ich habe ein schlechtes Gefühl bei dem Deal, weil er irgendwie zu gut klingt. Welche Risiken (z. B. juristischen bzw. steuerrechtlichen) könnten sich dadurch für mich ergeben? Wird der Deal bei einer Due Dilligence Prüfung eines Investors möglicherweise negativ auffallen?

4. Januar 2020 | 19:56

Antwort

von


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E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Sie in dieser Angelegenheit umfassend beraten.

Bitte teilen Sie mir zu diesem Zwecke noch mit, wie die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft sind. Insbesondere dabei welche Beteiligung an der Gesellschaft Sie halten und welche Ihre Sie unmittelbar bzw. mittelbar (über die Beteiligungsgesellschaft halten. Bitte teilen Sie mir auch mit in welcher Funktion Sie für die Gesellschaft tätig sind und ob der Bonus freiwillig oder vertraglich garantiert ist.

Ich empfehle Ihnen hierzu mit die Informationen per E-Mai an m.kraemer@mbk-office.de zukommen zu lassen, damit Sie hierfür Ihre kostenlose Rückfragefunktion nicht nutzen müssen.

Nach Erhalt werde ich Ihnen umgehend antworten.
Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 4. Februar 2020 | 08:37

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