Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
B wäre die korrekte Vorgehensweise, wobei Sie aber für die anfallenden Gebühren von Patreon eine Abrechnung zu Ihrer Buchhaltung nehmen müssen, aus der sich die aufgeführten Positionen ergeben, um diese Kosten als Betriebskosten ansetzen zu können.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sehr geehrter Herr Wehle,
ich danke Ihnen für die Antwort zu meiner Frage. Wenn Sie schreiben, dass ich die Kosten als Betriebskoten ansetzten kann.
Dabei nehme ich an, dass hierbei Mehrwertsteuer anfällt und demnach auch das Reverse-Charge Verfahren (Geschäftspartner Patreon = Sitz in USA) zum tragen kommt und ich die Umsatzsteuer auf die angesetzten Kosten an das Finanzamt abführe?
Ein "Ja, Annahme korrekt" bzw. "Nein, Buchung der Kosten reicht aus" reicht mir hierbei aus.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für Ihre Nachfrage.
Ja, das ist korrekt, mit dem Zusatz, dass Sie die zu erklärende und abzuführende Umsatzsteuer für die empfangene Leistung die Vorsteuer ziehen dürfen, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/v/vorsteuerabzug/.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle