Sehr geehrter Fragesteller,
vielen dank für Ihre Anfrage.
Über das Vermögen der Securenta AG ist derzeit weder das Insolvenzverfahren eröffnet worden, noch ist die Abbuchung durch einen Treuhänder ohne vorherige Ankündigung oder Einwilligung in 2005 zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich zu beanstanden.
Der BGH hat sich in den Verfahren II ZR 140/03
und II ZR 310/03
mit den Rechten der Anleger befasst. Hier muss zwischen Kündigungsrechten und Schadensersatz- bzw- Rückforderungsansprüchen unterschieden werden.
Derzeit steht der BGH auf dem Standpunkt, dass ein außerordentliches Rücktrittsrecht nur für Verträge gelten soll, die vor dem 01.01.1998 geschlossen wurden, für die späteren Verträge soll ein Rückforderungsmöglichkeit bestehen.
Anleger, die seit 1998 Gelder in die Securenta investiert haben, können ihre Einlagen demnach komplett zurückfordern, wenn sie auf die vom Unternehmen beworbene, tatsächlich aber nicht zu garantierende sichere monatliche "Secu-Rente" investiert haben.
Äußerst fraglich ist, jedoch, ob und wieviel Geld tatsächlich zurückerstattet werden kann und wird.
Zum einen besteht für Einmalzahlungen aus dem Jahr 2000 seit dem Ablauf des Jahres 2004 grundsätzlich eine Verjährungsproblematik, zum anderen stellt sich die Frage, woie lange die Securenta AG über entsprechende Liquidität zur Rückzahlung vefügt.
Hieran können Sie aber bereits erkennen: außergerichtlich wird sich hier kaum eine Einigung erzielen lassen, schnelles Handeln ist erforderlich.
Hier bietet die Deutsche Anleger Stiftung kostenlos Hilfe, über die Sie sich auf deren hompage www.deutscheanlegerstiftung.de informieren können. All Ihre Unterlagen werden dort zunächst gesichtet, danach erfolgt eine Einschätzung der Rechtslage und Erfolgsaussichten auf Ihren konkreten Fall bezogen.
Ich hoffe Ihnen auf disem Weg zunächst ein erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
16. Juli 2006
|
14:01
Antwort
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