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Schulverweis

25. März 2010 11:40 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):

und zwar bin ich derzeit in einem Vorkus der Berufsoberschule in Nürnberg.
D.h. an zwei Tagen in der Woche habe ich Abendunterricht.

Nun habe ich schon einige Fehlzeiten, wegen Krankheit und Arbeit.
Alle Tage sind Entschuldigt

Nun haben wir leztens eine Kurzarbeit geschrieben, also wurde der Stand der letzten Unterrichtszeiten abgefragt. Leider konnte ich nichts aufs Blatt schreiben und habe 0 Punkte erhalten.

Dies ist noch nciht so schlimm, doch habe ich jetzt ein Verweis der Schule erhalten, in diesem steht:

Sie erhalten als Ordnungsmaßnahme gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 1 BayEUG einen Verweis.

Grund: Das Nacharbeiten des versäumten Unterrichtstoffs wurde versäumt.

Diese Maßnahme stützt sich auf Art. 56 Abs. 4 BayEUG:

Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. 2 Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. 3 Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.


Nun ist meine Frage ist dies so Korrekt ?
Da ich meine es ist mein Problem wenn ich den Schulunterricht nicht nachhole, denn ich bekomme dann 0 Punkte.

Würde mich freuen wenn Sie mir weiter helfen könnten.

Zuletzt habe ich noch eine Frage, wie sieht es denn mit Schriftverkehr aus.
Schreiben Sie auch an die Gegenstelle Briefe oder ist das nur eine Beantwortung meiner Frage.

vielen Dank.

Gruß,

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