Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, den Patienten im Rahmen einer Behandlung über die Erfolgsaussichten und Risiken aufzuklären. Dies gilt auch bei der Behandlung mit Medikamenten. Auf der anderen Seite kann bei Medikamenten eine gesteigerte Mitwirkungspflicht des Patienten angenommen werden, da in der Packungsbeilage regelmäßig die bekannten Nebenwirkungen aufgelistet werden.
Inwieweit Ihrem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, müsste man detailliert anhand der Behandlungsdokumentation überprüfen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich in den nächsten Tagen engmaschig bei Ihrer Hausärztin vorstellen und dort die Symptome schildern bzw. sich untersuchen lassen, ob das Medikament tatsächlich eine dauerhafte Gesundheitsschädigung verursacht hat bzw. eine Folgebehandlung aufgrund der Medikamenteneinnahme erforderlich ist. Im Idealfall handelt es sich lediglich um kurzzeitige Nebenwirkungen, die zeitnah wieder verschwinden und keine längeren Beschwerden verursachen. Sollten die Beschwerden jedoch andauern bzw. weitere Komplikationen und Folgebehandlungen nach sich ziehen, könnte man eine Haftung des verschreibenden Arztes prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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