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Schloß nach Auszug tauschen

13. September 2011 17:01 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

darf ich das Schloß der Wohnung austauschen, damit meine Frau, die ausgezogen ist, nur eintreten kann, wenn ich anwesend bin?

Vielen Dank

13. September 2011 | 17:24

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern es sich um eine Wohnung handelt, die im gemeinsamen Eigentum steht oder gemeinsam angemietet worden ist, dürfen Sie das Schloss nicht austauschen.

Ihre Ehefrau könnte den Zugang sogar mittels gerichtlicher Hilfe erzwingen; die Tatsache, dass Ihre Frau freiwillig ausgezogen ist, ändert daran leider nichts, da allein der Auszug nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung weder als Besitzaufgabe, noch Aufgabe des Miteigentums darstellt.


Sollten Sie alleiniger Mieter oder Eigentümer sein, dürfen Sie hingegen das Schloss auswechseln.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
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