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Schiedsverfahren

23. April 2025 13:32 |
Preis: 65,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


11:13

Ich habe Probleme mit meinem Nachbarn i.S. Grenzbepflanzung einer Hecke. Ein Schiedsverfahren wurde in 2024 durchgeführt, aber ohne Einigung. Bescheinigung liegt vor. Kosten wurden von mir allein getgragen.
Nun will meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Klage nicht übernehmen. Begründung:
Versicherungsschutz haben sie nur, wenn der Rechtsschutzfall nach Vertragsbeginn und Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
Vertragsbeginn der Versicherung: 4.6.2024. Ablauf der Wartezeit: 4.9.2024. Entscheidung Schiedsmann: 5.7.2024

Ist der Rechtsschutzfall i. Sinne der Versicherung damit schon eingetreten (bis dahin war alles meine private Initiative und wurde auch von mir bezahlt), oder tritt der Rechtsschutzfall erst jetzt ein, wo ich den Klageweg beschreiten möchte?
Welche andere Möglichkeit habe ich womöglich, den Versicherungsschutz doch zu erhalten?

23. April 2025 | 14:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall ist entscheidend, wann der sogenannte Versicherungsfall eingetreten ist. Laut den Informationen aus dem Kontext tritt der Versicherungsfall in der Regel zu dem Zeitpunkt ein, an dem ein Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen wurde oder begangen worden sein soll. Dies ist der objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines Rechtskonflikts in sich trägt.

In Ihrem Fall ist der Versicherungsfall bereits mit dem Beginn des Konflikts um die Grenzbepflanzung eingetreten sein, also möglicherweise schon vor dem Vertragsbeginn Ihrer Rechtsschutzversicherung am 4. Juni 2024. Da das Schiedsverfahren am 5. Juli 2024 stattfand, könnte dies als ein weiterer Hinweis auf den bereits bestehenden Konflikt gewertet werden, der vor dem Ablauf der Wartezeit am 4. September 2024 lag. Der Rechtsverstoß gegen den vorgegangen werden soll, ist ja die Grenzbepflanzung. Vorvertraglichkeit dürfte daher gegeben sein. Mit Urteil vom 03.07.2019 (Az. IV ZR 195/18) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage, wann der Zeitpunkt des Rechtschutzfalles beim Aktivprozess liegt. Abermals kam er zu dem Ergebnis, dass der Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung, mit welchem dieser den Verstoß des Anspruchsgegners begründet, bei der Bestimmung des Rechtsschutzfalls als maßgebend anzusehen ist

Eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz doch zu erhalten, könnte darin bestehen, zu argumentieren, dass der eigentliche Rechtsschutzfall erst mit der Entscheidung, den Klageweg zu beschreiten, eingetreten ist. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie darlegen können, dass der Konflikt erst durch die gescheiterte Einigung im Schiedsverfahren und die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung konkret wurde. Allerdings halten sich die Erfolgsaussichten bei dieser Begründung in Grenzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 7. Mai 2025 | 10:50

Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist für Schiedsverfahren innerhalb derer man klagen muss?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Mai 2025 | 11:13

Nein, die gibt es nicht. Lediglich die allgemeine Verjährungsfrist für die Beseitigung von 5 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

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