ich habe von meinen Eltern eine Immobilie geerbt, die ich meinen Kindern schenken möchte. Mit meinem Ehemann habe ich den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne irgendwelche zusätzlichen Vereinbarungen. Die Immobilie wurde mir von meinen Eltern geschenkt, als die Ehe mit meinem Mann schon länger bestand. Meine Eltern sind vor drei Jahren gestorben.
Fällt die Immobilie, die ich geerbt habe, in den Güterstand mit meinem Ehemann? Also in einfachen Worten: Gehört die Immobilie auch meinem Mann mit, sodass ich mit ihm besprechen muss, ob ich die Immobilie jetzt schon als Schenkung meinen Kindern übertragen kann oder geht meinen Mann das nichts an, sodass ich über die Schenkung alleine entscheiden kann?
Sie sind Eigentümerin der Ihnen vererbten Immobilie.
Sie findet bei bei einem eventuellen Zugewinnausgleich keine Berücksichtigung, da die Erbschaft gemäß § 1374 Abs. 2, 1. Variante BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird.
Die immobilien gehört nicht Ihrem Mann.
Nur die reale Wertsteigerung der Immobilie unterfällt dem Zugewinnausgleich (fällt in den Güterstand).
Dennoch könnten Sie nicht ohne Ihren Ehemann das Hausgrundstück verschenken.
Zwar verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig (§ 1364, 1. Halbsatz BGB).
Jedoch gibt es eine Beschränkung dieses Grundsatzes, § 1365 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB: "Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt."
Das Vermögen im Ganzen ist nach der Rechtsprechnung auch betroffen, wenn weniger als 15 % Ihres Vermögens nach der Schenkung bei Ihnen verbleiben.
Macht der Wert der Immobilie mehr als 85 % Ihres Vermögens aus, können Sie nicht alleine über die Schenkung entscheiden, obwohl Sie alleinige Eigentümerin sind. Feste Grenzen gibt es aber leider nicht.