Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Scheidung, Zugewinn, Ausgleich , Haus

4. März 2022 20:20 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Exfrau und ich besitzen jeweils 50 % eines bezahlten und vermieteten Reihenhauses.
Die Haushälften sind jeweils auf meine Exfrau und auf mich im Grundbuch eingetrage.
Das Haus wurde während unserer Ehezeit von uns gekauft .
Wir haben den gesetzlichen Güterstand.
Wir wollen beide das Haus gemeinsam behalten und vermieten. Können wir es vom Zugewinnausgleich welchen wir über Anwälte regeln wollen ausklammern.
Dank für die Info!!

4. März 2022 | 21:25

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Der Ausschluss einzelner Vermögensteile aus dem Zugewinnausgleich ist möglich wenn sich alle Beteiligten einig sind (was bei Ihnen der Fall ist).

Sie sollten aber Bedenken, dass es nicht die Möglichkeit gibt den Zugewinn in einer unbegrenzten Anzahl von Jahren doch noch geltend zu machen.
Möglicherweise ist es ein sinnvoller Weg den Zugewinnausgleich komplett durchzuführen und die Immobilie als Eigentümergemeinschaft zu vermieten.

Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(743)

Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Erbrecht, Reiserecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER