Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das die Firma hier tätig war, also ein Vertrag zustande gekommen ist, werden Sie wohl beweisen können (Übergabe Wohnungsschlüssel, Zeugen etc.). Ein Vertrag muss ja nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden; es reicht aus, dass die Firma den Auftrag konkludent angenommen haben, in dem sie die Arbeiten ausgeführt hat. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist ob nunmehr die Hausverwaltung Auftraggeber war oder Sie selbst diese Firma beauftragt haben.
In diesem Zusammenhang ist natürlich wichtig, die Beweise zu sichern, also zu eruieren, ob jemand Zeugnis abgeben kann, wie die Fenster vorher ausgesehen haben und festzustellen gilt, inwieweit die Arbeiten selbst nicht fachgemäß ausgeführt wurden. Ich würde die Scheiben momentan noch nicht auswechseln, sondern gleich Feststellungsklage erheben, mit dem Antrag festzustellen, dass die Firma für die Schäden haftet oder Sie erheben eine Leistungsklage mit einer genauen Bezifferung des Schadens; hierzu sollten Sie von einer Fachfirma ein Angebot erstellen lassen, was dann als Grundlage für die Klage dient. Zudem einen Antrag auf Herausgabe der Schlüssel.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Ergänzung: Bevor Sie Klage erheben, sollten Sie auf jeden Fall den Handwerker nachweisbar auffordern, den Schaden dem Grunde anzuerkennen oder schon konkret die Vermögensschäden und die Mangelbeseitigungskosten beziffern