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Schadensersatzanspruch

14. Dezember 2007 10:03 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben über eine Firma unser Bad komplett erneuern lassen. Auf der Baustelle ist schief gelaufen, was schief gehen konnte. Aus der ursprünglich geplanten Ausführungsdauer von 6 Wochen wurde fast ein Jahr. Das Badezimmer ist jetzt - endlich - mängelfrei durch die Firma fertiggestellt worden.

Nun unsere Frage: wir hatten hier ein Jahr lang eine Baustelle im Haus mit entsprechendem Schmutz, Zeitaufwand etc. Das Bad war für uns während dieser Zeit nicht bzw. nur sehr eingeschränkt nutzbar; zum Glück konnten wir auf ein zweites Bad im Haus zurückgreifen. Steht uns hier in irgendeiner Form für unsere Zeit, unsere Arbeit und die Nichtnutzbarkeit ein Schadensersatzanspruch zu?

Vielen Dank

14. Dezember 2007 | 11:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern die Ausführungsdauer vertraglich vereinbart worden ist und Sie den Verzug gerügt haben, können Sie dann bei -unterstellter- schuldhafter Vertragsverletzung Schadensersatzansprüche wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit geltend machen.

Die genaue Höhe hängt aber von einer Vielzahl von Einzelfaktoren ab (genaue Umfang, Verhältnis Wohnraum:Badezimmer, Ausweichmöglichkeiten, Grad des Verschuldens), die nur im Rahmen einer Individualberatung geklärt und bewertet werden können.

Mit diesem - dem Grunde nach bestehenden - Ersatzanspruch könnten Sie dann z.B. gegenüber der Schlussrechnung die Aufrechnung erklären.



Hinsichtlich des Zeitaufwandes und Ihrer Arbeit ist dieses nur eingeschränkt möglich, da dem Besteller (also Ihnen) immer eine gewisse Unannehmlichkeit zuzumuten ist - auch dieses müsste dann näher abgeklärt werden.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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