Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können in der Tat Schadensersatz fordern, aber leider keine Pauschale. Sie müssen konkret nachweisen, in welcher Höhe Ihnen ein Schaden entstanden ist. Dazu gehören entgangene Aufträge, zusätzlich aufgewendete Arbeitskraft und Mehrkosten für ersatzweise eingekaufte Dienstleistungen. Ich empfehle daher, Ihre Buchhaltung und sonstigen Akten entsprechend durchzusehen und bereitzuhalten.
Auch müssen Sie nachweisen, dass der Schaden auf einem Fehlverhalten der Telekom beruht. Ein mündliches Eingeständnis der Gegenseite hilft da nicht viel, da es nur schwer bewiesen werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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