Sehr geehrter Ratsuchender,
hier handelt es sich um eine Erstberatungs-Plattform. Ein mögliches Mandat kann daher keine Rolle spielen. Dies zun zum Verständnis.
Wenn die Pfändung rechtmäßig ist, steht Ihnen kein Schadensersatz zu.
Sie schreiben, Ihre Tochter sei Besitzerin des Flugzeugs. Das spielt bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Pfändung keine Rolle.
Entscheidend ist die Haltereigenschaft und nach Ihrer Schilderung besteht kein Grund, an Ihre Haltereigenschaft zu zweifeln.
Ob die andere Firma das Flugzeug benötigt, ist auch egal. Diese Firma hätte sicherlich die Möglichkeit, ein anderes Flugzeug zu chatern. Daher spielt das dann eben keine Rolle.
Nach Ihrer bisherigen Schilderung sehe ich daher keine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Wie kann ein FA eine Sache pfänden, wenn Sie Kenntnis davon hat, dass der Besitzer ein anderer ist. Darin sehe ich eine ungerechtfertigte Pfändung und meine, dass dann ein Schadenersatzanspruch zutrifft. Und so ohne weiteres kann man kein Flugzeug kurzfristig mieten - vor allen Dingen keines, was für Luftbilder geeignet ist. Sehen Sie die Situation nun immer noch so?
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte stellen Sie sich folgende Situation vor:
Jemand schuldet Ihnen Geld. Er hat einen Porsche. Diesen Porsche leiht er ständig seiner Tochter und meint nun, dass die Pfändung ungerecht sei.
Sehen Sie dann Ihren Einwand auch immer noch so?
Der Besitz kann also keine Pfändung verhindern. Der Besitz ist insoweit ein nachrangiges Recht.
Ich kann ja verstehen, dass Sie das nun als ungerechtfertigt sehen möchten. Aber bedenken Sie bitte, dass ich Rechtsprechung und gesetzliche Vorschriften bei der Beantwortung zu berücksichtigen habe.
Ich sehe die Situation also immer noch so.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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