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Schadenersatz?

18. März 2013 16:24 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Ich bin Halter eines Flugzeuges. Dieses wurde am Freitag unberechtigt mit Pfandsiegel versehen. Besitzer ist seit 10 Jahren meine verheiratete Tochter. Ich bin Luftbildfotograf und habe Aufträge, die ich seit Freitag erfüllen muss. Das FA hatte Kenntnis davon, dass ich nur Halter bin. Eine andere Firma, dessen Geschäftsführer ich bin, brauchte ebenso für Flüge und Luftbilder das Flugzeug. habe ich Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem FA? Wenn ja, übernehmen Sie den Fall?

Eingrenzung vom Fragesteller
18. März 2013 | 16:30
18. März 2013 | 18:25

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier handelt es sich um eine Erstberatungs-Plattform. Ein mögliches Mandat kann daher keine Rolle spielen. Dies zun zum Verständnis.

Wenn die Pfändung rechtmäßig ist, steht Ihnen kein Schadensersatz zu.

Sie schreiben, Ihre Tochter sei Besitzerin des Flugzeugs. Das spielt bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Pfändung keine Rolle.

Entscheidend ist die Haltereigenschaft und nach Ihrer Schilderung besteht kein Grund, an Ihre Haltereigenschaft zu zweifeln.

Ob die andere Firma das Flugzeug benötigt, ist auch egal. Diese Firma hätte sicherlich die Möglichkeit, ein anderes Flugzeug zu chatern. Daher spielt das dann eben keine Rolle.


Nach Ihrer bisherigen Schilderung sehe ich daher keine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Rückfrage vom Fragesteller 18. März 2013 | 19:21

Wie kann ein FA eine Sache pfänden, wenn Sie Kenntnis davon hat, dass der Besitzer ein anderer ist. Darin sehe ich eine ungerechtfertigte Pfändung und meine, dass dann ein Schadenersatzanspruch zutrifft. Und so ohne weiteres kann man kein Flugzeug kurzfristig mieten - vor allen Dingen keines, was für Luftbilder geeignet ist. Sehen Sie die Situation nun immer noch so?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2013 | 19:36

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte stellen Sie sich folgende Situation vor:

Jemand schuldet Ihnen Geld. Er hat einen Porsche. Diesen Porsche leiht er ständig seiner Tochter und meint nun, dass die Pfändung ungerecht sei.

Sehen Sie dann Ihren Einwand auch immer noch so?


Der Besitz kann also keine Pfändung verhindern. Der Besitz ist insoweit ein nachrangiges Recht.

Ich kann ja verstehen, dass Sie das nun als ungerechtfertigt sehen möchten. Aber bedenken Sie bitte, dass ich Rechtsprechung und gesetzliche Vorschriften bei der Beantwortung zu berücksichtigen habe.

Ich sehe die Situation also immer noch so.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Fax: 0441 / 26 8 92
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