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SF Klasse Falscheinstufung

| 7. Oktober 2021 14:22 |
Preis: 30,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mit der VW Leasing einen VW KFZ Versicherungsvertrag (Vollkasko) untergejubelt bekommen. Vorher hatte ich über 5 Jahre keinen Wagen über mich versichert, sondern unfallfrei einen Geschäftswagen gefahren. Ich habe den Führerschein seit 14 Jahren. Damals hatte ich ihn seit 11 Jahren also habe ich SF 10 beantragt. Die Versicherung hat mir dies auf dem Versicherungsschein bestätigt. Anscheinend haben sie sich dann später, wieder anders überlegt und mich einfach auf SF0 runterstuft. Das haben die mir aber nie mitgeteilt. Nun habe ich die Versicherung gewechselt und die stuft mich wieder auf SF 0 ein. Sie wollen es einfach nicht korrigieren, da der Vorversicherer ihnen das so gemeldet hat. Was kann ich hier tun und wie kann ich mich gegen diese falsche Einstufung wehren?

Besten Dank
JK

Sehr geehrter Fragesteller,

ich empfehle, sowohl mit der alten Versicherung als auch mit der neuen Versicherung nur schriftlich zu kommunizieren.

Weisen Sie den Tag, an dem Sie den Führerschein erhalten haben, nach, wie lange sie diesen haben und verlangen Sie auch bei der alten Versicherung die Rückzahlung der Prämie.

Dieses steht Ihnen nach ihren Angaben zumindest für einen nicht verjährten Zeitraum zu.

Fordern Sie die alte Versicherung zur Richtigstellung gegenüber der neuen Versicherung auf. Eine Kopie dieses Schreibens senden Sie an die neue Versicherung und bitten diese, um korrekte Einstufung beziehungsweise um abwarten.

Je nachdem, wann es war, können Sie auch einen Widerruf erklären. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da sie ja sonst keine Versicherung haben.

Diese müssen Sie -bei Leasing insbesondere -lückenlos nachweisen können.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2021 | 17:03

Hallo Frau Draudt,

grundsätzlich bezieht sich die Volkswagen Leasing worüber auch die Versicherung läuft darauf, dass Sie keinen Nachweis einer Vorversicherung bekommen haben und deshalb die Rückstufung erfolgte obwohl eben SF 10 gem. Versicherungsschein und Leasingvertrag vereinbart wurde.

Da ich eben diese Rückstufung nicht mal mitbekommen habe und nur den Preis recht hoch fand, hatte ich die Versicherung gewechselt. Diese erkennt aber meinen Versicherungsschein der ehemals VW Leasing nicht an.

Was wird also passieren: Insofern ich schriftlich um korrekte Einstufung bitte und meinen Führerschein einreiche, wird sich die VW Leasing wieder auf den nicht vorhandenen Nachweis der Vorversicherung beziehen. Ist das überhaupt rechtens, dass die mich einfach so zurückstufen? Was würden Sie mir empfehlen?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Beste Grüße
JK



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Oktober 2021 | 08:25

Sehr geehrter Fragesteller,

einen Nachweis kann die Versicherung schon verlangen.
Ohne diesen kommen Sie auch von der Argumentation nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 7. Oktober 2021 | 16:48

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