Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Bei der Prüfung des Visumsantrages obliegt es der zuständigen Auslandsvertretung, festzustellen, ob der Antragsteller die missbräuchliche Absicht hat, in das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten mit Hilfe eines Schengenvisums einzuwandern und sich dort entgegen des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks niederzulassen. Die Rückkehrabsicht ist nach Art. 5 I e Schengener Grenzkodex zentrale Erteilungsvoraussetzung jeder Visumsvergabe.
Hinweise auf die fehlende Rückkehrabsicht ergeben sich aus tatsächlichen Indizien in der Person des Antragstellers, aufgrund derer auf eine mangelnde Verwurzelung im Herkunftsstaat geschlossen werden kann, oder aus Regelverletzungen anlässlich vorangehender Ausreisepflichten, es sei denn, die Gefahr einer Wiederholung ist insoweit nicht mehr zu bejahen.
Überprüft wird die familiäre Verwurzelung und die wirtschaftliche Verwurzelung.
Hinsichtlich der familiären Verwurzelung kommt es hauptsächlich auf die Kernfamilie an.
Personen, die ledig und kinderlos sind, wird nicht selten eine mangelnde familiäre Verwurzelung unterstellt. Dennoch sollte ihre Freundin vortragen, inwieweit sie für ihre Familie unverzichtbar ist.
Aber auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwurzelung spielt ein fester Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. Dabei dürfte es nicht negativ ins Gewicht schlagen, wenn nach hiesigen Verhältnissen ein geringes Gehalt gezahlt wird, vor Ort jedoch dieses Gehalt üblich ist und ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Wenn noch zusätzliche Faktoren vorliegen, die auf eine wirtschaftliche Verwurzelung hindeuten, wie zum Beispiel selbst genutztes Wohneigentum oder Wohneigentum aus dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen werden, so sind diese natürlich vorzutragen.
Mir ist nicht bekannt, dass ein hohes Geldguthaben allein eine wirtschaftliche Verwurzelung begründen kann, da über Geldguthaben i.d.R. von überall in der Welt verfügt werden kann.
Nach Ihren Informationen sieht es m.E. nicht so aus, als ob Ihre Freundin die Rückkehrabsicht wird nachweisen können.
Ich kann Ihnen nur raten, möglichst viele Tatsachen, die auf einen Rückkehrwillen schließen lassen könnten, vorzutragen und es einfach zu versuchen. Schließlich bestehen m.E. größere Chancen, wenn der Besuch einen konkreten Anlass hat, wie zum Beispiel eine besondere Feier oder Veranstaltung und darauf ausgerichtet einen konkreten Zeitraum umfasst.
Bei Ablehnung des Visums aufgrund mangelnder Rückkehrbereitschaft, gibt es noch die Möglichkeit der Remonstration.
Leider kann ich aus persönlicher Erfahrung nur sagen, dass selbst im Remonstrationsverfahren die Gründe für die Ablehnung nicht ausführlich dargelegt werden.
Wenn Sie keiner weiteren Person zum Unterhalt verpflichtet sind, so wird Ihr Nettoeinkommen ausreichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht
Sehr geehrte Frau Reeder
Bitte beantworten Sie noch diese Frage. Ist es sinnvoll Dokumente mitzuschicken, die einen guten Leumund nachweisen?
Ich bin therapeutischer Mitarbeiter in der Kinder und Jugendhilfe.
Ansonsten vielen Dank für Ihre Informationen. Sie konnten mir leider nur Bekanntes bestätigen. Aber damit weiß ich nun wie die Sache aussieht.
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Es macht sicherlich Sinn, Dokumente mitzuschicken, die Ihr regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen beweisen, wie zum Beispiel eine Kopie des Arbeitsvetrages. Sie werden nicht gleich als Menschenhändler angesehen, wenn Sie jemanden aus Ghana einladen. Die Erwähnung des "guten Leumunds" kann aber nicht von Nachteil sein.