Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können auf zwei verschiedene Arten zurück in die GKV:
1. Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf und werden pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
oder
2. Sie können die freiwillige Mitgliedschaft beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SBG V erfüllen, d.h. vor allem die Vorversicherungszeit erfüllen. Dies setzt wiederum voraus, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Ausschieden aus der gesetzlichen Versicherungspflicht mindestens eine 24-monatige Pflichtversicherung oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens eine 12-monatige Pflichtversicherung bestanden hat.
Diese Pflichtversicherung erfüllen Sie durch die spanische GKV. Allerdings benötigen Sie dafür eine Bescheinigung der spansichen Krankenversicherung für den Zeitraum der Mitgliedschaft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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