Sehr geehrte Fragestellerin,
Rückbildungskurse dürfen auch von Fitnesstrainern angeboten werden.
Weder der Begriff „Rückbildungskurs" ist geschützt, noch bedarf es dafür zwingend einer nachzuweisenden Ausbildung.
Diese spielt tatsächlich nur für die Frage -Selbstzahler oder nicht - eine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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