Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich kann Sie beruhigen. Grundsätzlich können Sie Ihre fiktive Handlung auch an realen Orten spielen lassen und die Namen der Orte auch nennen.
Dieser Grundsatz gilt nur nicht für Ortsnamen, die markenrechtlich geschützte sind. Ortsnamen als solches (z.B. Bremerhaven,Hamburg) können für sich markenrechtlich sowie urheberrechtlich nicht geschützt werden.
Anders sieht es allerdings mit Namen von Lokalitäten aus, die geschützt werden können, wie beispielsweise Institute, Geschäftsfilialen etc. Hier sollte vor der Nennung sicherheitshalber eine Genehmigung eingeholt werden. Dieses ist sicherlich immer eine Frage des Einzelfalls.
Sollten Sie dann einen solchen Namen in Ihrem Roman verwenden, müssten Sie unbedingt darauf achten, dass der Name beziehungsweise die dahinter stehende Sache nicht schlecht also negativ dargestellt wird.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochvormittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es hat sich eine Nachfrage ergeben:
Ist denn das in der Anfrage genannte Space Camp eine Institution?
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob eine Lokalität geschützt werden kann oder geschützt ist?
Danke für Ihre Antwort und weiterhin einen angenheme Woche!
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei dem Space Camp handelt es sich meiner Einschätzung nach um eine Institution, so dass hier vorsichtshalber nachgefragt werden sollte.
In Betracht kommt in erster Linie ein Schutz nach dem Markengesetz. Ob der Name einer Institution beziehungsweise Lokalität markenrechtlich geschützt ist, könnten Sie über das deutsche Patent- und Markenamt in München ermitteln.
Der sicherste Weg wäre es aber, bei der Institution selber nachzufragen und sich gegebenenfalls eine kurze Rückbestätigung geben zu lassen.
Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag und alles Gute für ihr Vorhaben!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
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Fax.0471/140244