Ich würde gerne wissen, wieviel Resturlaub mir nach meiner Kündigung zusteht. Ich habe nach meinem Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage, spezielle Sonderregelungen sind nicht formuliert.
- Kündigung im März 2019
- Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende, somit Austrittsdatum 31.09.2019
Frage: Richtet sich der Urlaubsanspruch nach dem Datum meiner Kündigung (März 2019, somit 1. Jahreshälfte, somit anteilig 9/12 x 30 Tage) oder nach dem Datum meines Ausscheidens (Oktober 2019, somit 2. Jahreshälfte, somit voller Urlaubsanspruch von 30 Tagen)?
der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidend (nicht der der Kündigungserklärung), so dass Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung bei Austrittsdatum 31.08.2019 den vollen Urlaubsanspruch haben, nach Ihrer Schilderung also 30 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller4. April 2019 | 18:12
Guten Tag,
der Arbeitgeber ist der Meinung, dass sich der volle Urlaubsanspruch nach mehr als einem halben Jahr Beschäftigung lediglich auf den Mindesturlaub von 20 Tagen bezieht. Ich könne also froh sein, einen Resturlaub von 23 Tagen zu haben (30/12x9).
Daher die Rückkfrage: Sind die im Arbeitsvertrag gewährten 30 Tage verpflichtend, oder darf sich der Arbeitgeber hier auf den gesetzlichen Mindesturlaub beziehen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. April 2019 | 18:15
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung keine speziellen Sonderregelungen vereinbart worden sind, verbleibt es bei den vertraglich vereinbarten 30 Tagen - Ihr Arbeitgeber irrt.