Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung habe ich erhebliche rechtliche Bedenken, dass Sie die Steuerklasse II wählen dürfen: Sie haben kein paritätisches Wechselmodell. Die Kinder leben offenbar überwiegend bei Ihrer geschiedenen Frau. Bezogen auf die Übernachtungen haben Sie das klassische Residenzmodell. Ca. 8 Übernachtungen pro Monat sind nach meinem Dafürhalten nicht ausreichend, um zu begründen, dass die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Sie schreiben, dass 8 Übernachtungen zu wenig sind. Ab wann gibt es keine "rechtliche Bedenken" mehr
Sehr geehrter Fragesteller.
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Kinder wirklich hälftig bei beiden Eltern wohnen, also z. b. immer eine Woche bei jedem, kann bei zwei Kindern so verfahren werden, dass jeweils ein Kind bei dem einen Elternteil und das andere beim anderen gemeldet ist. Dann hat jeder Elternteil für ein Kind das Kindergeld und auch für das bei ihm gemeldete Kind den Freibetrag, der sich aus der Steuerklasse II ergibt.
Wenn das Kind weniger als 50 % der Zeit bei einem Elternteil lebt, halte ich die Voraussetzungen für nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel