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Reperaturkosten nach beschädigter PA-Anlage

12. Juni 2016 14:37 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer fünftägigen Veranstaltung fand am ersten Abend eine DJ-Clubnacht statt. Die Bühne war ausgestattet mit einer entsprechenden PA-Anlage, die durch Limiter vor Systemüberlastung geschützt war. Der DJ schickte sein Signal über sein DJ-Pult in das Live-Mischpult der Bühne, von dort ging es in die Anlage.

Der DJ hatte vom Tontechniker Anfangs die Anweisung bekommen, den Pegel seines DJ-Pultes immer im grünen Bereich der Anzeige zu lassen. Sollte mehr Lautstärke erforderlich sein, so bestand jederzeit die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Tontechniker vom Live-Mischpult mehr Pegel in das System zu schicken. Trotz mehrfacher Ermahnung durch den Tontechniker ignorierte der - im Laufe des Abends stark alkoholisierte - DJ diese Anweisung mehrfach. Der Tontechniker pegelte mehrmals am Abend den DJ an seinem Pult neu ein und wies ihn zurecht. Im Laufe der Veranstaltung wurde durch die permanente Übersteuerung einer der Basslautsprecher beschädigt. Dies hatte zur Folge, dass am selben Tag ein weiterer Techniker einen Ersatzlautsprecher über 50km Anfahrt zur Veranstaltungslocation bringen musste, um den Betrieb der Anlage auch an den folgenden vier Tagen gewährleisten zu können.

Was ist, technisch gesehen, geschehen? Durch die Übersteuerung am DJPult kommt beim Mischpult/Limiter/PA kein sauberes, "rundes", Signal mehr an. Normalerweise hat Schall ja, grob gesagt, die Form einer Sinuswelle. Wenn das Signal übersteuert, kann der Mischer den zu hohen Pegel nicht mehr händeln, aufgrund physikalischer Grenzen. Was dadurch aus dem Mischer dann rauskommt ist ein annähernd rechteckiges Signal. Da sich der Lautsprecher komplett proportional zur Welle / zum Eingangssignal bewegt, springt er wegen Rechteckspannung nur noch auf die Positionen mit wahnsinniger Amplitude. Der gleichmäßige Schwung der Membran im Treiber wird aber benötigt, um die Spule zu kühlen. Da die Spule extrem arbeiten muss, aber die Membran aufgrund weniger Bewegungen diese nicht mehr kühlen kann, überhitzt die Spule und der Bass raucht ab.

Der Reperaturschaden beläuft sich auf 561,81€ netto, der Tontechniker stellt dem DJ außerdem 150€ netto pauschal für Logistik und Austausch des Ersatzlautsprechers in Rechnung. Der DJ ist sich jedoch "keiner Schuld bewusst" und weigert sich, diese Rechnung zu zahlen.

Welche Möglichkeiten hat der Tontechniker, diesen Rechnungsbetrag (und die weiteren entstehenden Kosten) einzuklagen?

12. Juni 2016 | 15:08

Antwort

von


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See geehrter Fragesteller,

der Reparaturanspruch ist gegeben und kann auch mittels Zeugen und notfalls Sachverständigenbeweis geführt werden.
Anders dürfte sich allerdings die Pauschale Verhalten. Dieses ist grundsätzlich nicht zulässig, sodass schon genau gesagt werden müsste, was darunter fällt und welche Kosten verursacht wurden. Allenfalls eine Telekommunikationspauschale von 20 Euro wäre zulässig.

Es sollte dem DJ daher eine Frist von zehn Tagen per Einschreiben zur Begleichung aller Kosten gesetzt werden. Hält er sich nicht daran, kann Klage eingereicht werden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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