Sehr geehrte Fragestellerin,
hier wäre zunächst einmal dem Insolvenzverwalter die Situation offen zu legen.
Es muss berechnet werden, ob überhaupt Steuern anfallen werden, weshalb der Vorauszahlungsbescheid eventuell rechtswidrig wäre. Insofern muss auch mit dem FA gesprochen werden.
Gesetz dem Fall, dass die Voraussteuern rechtmäßig festgesetzt sind, bleibt nur die Möglichkeit, so noch nicht geschehen- Ihrem Vater das sogenannte Pkonto einzurichten.
Die Bank muss dann das Konto so führen, das monatlich mindestens 1340 € pfändungsfrei verbleiben.
Das FA ist dann ein weiterer Gläubiger, der falls diese Steuern nicht gezahlt werden können pfändungstechnisch nur auf alle eingehenden Beträge bis zum Freibetrag zugreifen kann und seine Forderungen zur Tabelle anmelden muss.
Deshalb sollten Sie unbedingt diese neue Forderung auch dem Insolvenzverwalter mitteilen, damit hier die Restschuldbefreiung -je nach Fortschritt- nicht in Gefahr gerät.
Oder anders ausgedrückt:
Über den Pfändungsfreibetrag hinaus muss nicht geleistet werden! Egal, wieviele Schuldner vorhanden sind.
Zwar erhöht das etwaige Schulden, aber anderenfalls wären die Pfändungsschutzregeln dann unsinnig, welche eben auch gegenüber dem Finanzamt gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
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