Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten kann:
Für die Verlängerung bzw. nun notwendige Neubeantragung des russischen Reisepasses sind in erster Linie die Russischen Behörden zuständig, so dass es notwendig ist, mit den Konsulaten hier in Deutschland Kontakt aufzunehmen. Diese sind an sich dafür da, Ihrer Ehefrau in Fragen der russischen Staatsbürgerschaft weiterzuhelfen und gegebenenfalls auch einen Pass auszustellen.
Es wäre daher wichtig in Erfahrung zu bringen, aus welchen Gründen das von Ihrer Ehefrau aufgesuchte Konsulat eine Mithilfe abgelehnt hat, damit eingehend geprüft werden kann, ob die vorgebrachten Gründe stichhaltig sind.
Da die Konsulate allerdings für die Verländerung des Passes zuständig sind, würde ich Ihnen zunächst empfehlen, Kontakt mit den anderen Konsulaten in Deutschland aufzunehmen und dort um mehr Unterstützung zu bitten. Insbesondere möchte ich Ihnen empfehlen, Kontakt mit dem Münchner Konsulat aufzunehmen. Wie sich den dortigen Informationen entnehmen lässt, hilft das Konsulat unter anderem bei Verlust des Reisepasses und kann nach Feststellung der Staatsbürgerschaft einen neuen Reisepass austellen und falls noch nicht geschehen eine offizielle Abmeldung Ihrer Ehefrau in Russland vornehmen. Sinnvoll wäre in München nachzufragen, ob diese Regelungen auch gelten, wenn der Pass nicht verloren wurde, sondern lediglich zu verlängern bzw. neu zu beantragen ist. Meines Erachtens kann dies aber keinen Unteschied machen, so dass das Konsulat München Ihnen weiterhelfen können sollte.
Die Informationen hierzu können Sie z.B. der Internetseite http://www.ruskonsmchn.mid.ru/cons_de_01.html entnehmen.
Gleiche Ausführungen lassen sich auch der Internetseite des Konsulates in Frankfurt entnehmen (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_post.asp?topic_id=48553&forum_id=16&method=antwort)
Alternativ hierzu wäre zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Sie einen Dritten damit beauftragen, in Russland die Verlängerung bzw. Neubeantragung des Passes in die Wege zu leiten. Möglicherweise könnten Sie hiermit auch einen Anwalt oder einen Verwandten in Russland beauftragen. Zwar muss eine solche Antragstellung in der Regel persönlich erfolgen, allerdings könnte in Ihrem Falle gegebenenfalls eine Ausnahme gemacht werden, da Ihre Ehefrau wegen der Kindesbetreuung nicht nach Russland reisen kann.
Besonders wichtig ist, dass Sie bzw. Ihre Ehefrau die zuständige deutsche Ausländerbehörde über die aktuelle Situation informieren, da Ihre Frau der geltenden Passpflicht des § 3 AufenthG
nachkommen und daher auch grundsätzlich in der Lage dazu sein muss, einen gültigen Pass vorzuweisen bzw. vorzulegen. Sie sollten daher der Ausländerbehörde nachweisen und darlegen, dass Sie derzeit Bemühungen unternehmen, um einen solchen Pass zu erhalten. Möglicherweise können Sie von dort aus auch weitere Hinweise erhalten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass entscheidend für das weitere Vorgehen letztlich in erster Linie das Russische Passrecht ist, dass im hiesigen Rahmen verständlicherweise nicht eingehend geprüft werden kann. Sollten Sie daher weiterhin Schwierigkeiten haben, würde ich Ihnen empfehlen einen Kollegen mit Kenntnisses der russischen Sprache und des russischen Rechtes hinzu zu ziehen.
Ich hoffe jedoch, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiter - persönlich wie auch im Rahmen der Nachfragefunktion - zur Verfügung.
Ihnen und Ihrer Familie darf ich abschließend alles Gute und viel Erfolg beim weiteren Vorgehen wünschen.
Antwort
vonRechtsanwalt Maximilian A. Müller
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76829 Landau
Tel: 06341 - 91 777 7
Web: https://www.seither.info
E-Mail:
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Müller,
ich habe noch ein paar Fragen bzgl. Ihrer Informationen:
1. Gründe für die Nichtverlängerung
[...]
Es wäre daher wichtig in Erfahrung zu bringen, aus welchen Gründen das von Ihrer Ehefrau aufgesuchte Konsulat eine Mithilfe abgelehnt hat, damit eingehend geprüft werden kann, ob die vorgebrachten Gründe stichhaltig sind.[...]
Inwieweit kann mich erkundigen. Das Konsulat bei dem meine Frau war scheidet wohl aus, denn die Mitarbeiter dort werden wohl beim nächsten Besuch gleichverfahren. Zudem ist meine Frau wohl psychisch nicht in der Lage den gleichen Antrag nochmal vorzutragen.
2. Andere Konsulate
Die Konsulate sind leider nur für Bürger in den umliegenden Bundesländern zuständig (Konsularbezirke) und ich weiss ehrlich gesagt nicht, wass die Nachfrage bei diesen bringen sollte, ausser dass ich Informationen bekomme, wie DIESES Konsulat hier verfahren würde. Meines Wissens haben die Konsulate auch einen gewissen Handlungsspielraum.
3. Russisches Passrecht etc.
Durch Ihrer Informationen haben wir zwar weitere Anhaltspunkte gewonnen, jedoch wäre wohl ein Anwalt sprich Kollege von Ihnen, welcher sich in dem russischen Passrecht auskennt wohl hilfreich. Evtl. können Sie mir für den Raum Lüneburg (21339) weiterhelfen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfragen.
1.
Die Frage, wie sie Informationen dazu erlangen, aus welchen Gründen Ihr Antrag abgelehnt wurde, ist natürlich schwierig zu beantworten. Letztlich weiß dies derzeit nur das Konsulat in Hamburg, das Ihre Ehefrau abgewiesen hat. Hier sollten eigentlich die maßgeblichen Grundlagen der ablehenden Entscheidung genannt worden sein.
Um die Gründe in Erfahrung zu bringen, könnte natürlich versucht werden, unter nochmaliger Schilderung des Sachverhaltes eine telefonische Auskunft zu erhalten, ob eine Verlängerung des Ausweises grundätzlich möglich ist. Bei so einer (grundsätzlichen) Anfrage müsste noch nicht einmal der Name Ihrer Frau genannt werden. Auch könnte möglicherweise ein anderer Sachbearbeiter zu einer Auskunft bewegt werden. Ebenfalls wäre denkbar, einen schriftlichen antrag zu formulieren und auf eine Reaktion des Konsulates zu hoffen. Im Falle einer schriftlichen Stellungnahme ist damit zu rechnen, dass dort die Gründe der Ablehnung aufgeführt werden.
Schließlich können Informationen bei den anderen Konsulaten eingeholt werden, was mich zur Beantwortung Ihrer 2. Frage führt.
2.
Sicher haben Sie Recht damit, dass die einzelnen Konsulate lediglich für die Bürger in ihrem Konsulatsbezirk zuständig sind. Dennoch sind die Aufgaben der Konsulate im Wesentlichen gleich, wie auch die identischen Ausführungen der Konsulate München und Frankfurt zeigen. Fragen zur Rechtslage oder zum grundsätzlichen Vorgehen können Ihnen daher auch von den (an sich unzuständigen) Konsulaten beantwortet werden. Sollte sich herausstellen, dass diese Konsulate von der Möglichkeit der Verlängerung des Passes ausgehen, dann wäre dies ein gutes Argument, mit dem sodann auc h nochmals der Kontakt mit Hamburg gesucht werden könnte. Möglicherweise könnte bei einer weiteren Weigerung des Konsulats in Hamburg auch ausnahmsweise Hilfestellungen durch die anderen Konsulate erfolgen.
Da die Rechtslage und rechtliche SItuation von allen Konsulaten gleich zu behandeln ist, könnte möglicherweise bei den anderen Konsulaten auch in Erfahrung gebracht werden, was der Grund der Ablehnung war oder ob dieser berechtigt ist oder nicht.
3.
Kollegen, die sich in besonderer Weise mit dem russischen Passrecht beschäftigen, sind mir - da es sich hier um eine besondere Spezialmaterie handelt - leider nicht bekannt. Allerdings konnte ich einen Kollegen in Hamburg ausfindig machen, der sich sowohl mit der Thematik dfes Ausländerrechtes beschäftigt, als auch die Russische Sprache spricht und Kontakte nach Russland pflegt. Möglicherweise können Sie über ihn weitere Informationen erhalten. Die Kontaktadressen werde ich Ihnen sogleich per Email zukommen lassen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin viel Erfolg!