Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Regelinsolvenz: Bestellung zum GF einer GMBH

11. April 2008 10:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag!

Seit 4/2004 läuft mein Regelinsolvenzverfahren. Momentan bin ich leitender Angestellter einer Großbank in Deutschland.
Im Juni werde ich meinen Arbeitsplatz wechseln und als GmbH Geschäftsführer berufen. Neben mir gibt es noch zwei weitere Geschäftführer, die gleichzeitig Gesellschafter sind. Eine Kapitalbeteiligung von mir ist nicht vorgesehen. Die Bonität der Gesellschaft ist gut. Ein Berufsverbot liegt bei mir nicht vor, genauso wenig wie Vorstrafen oder sonstige Einträge im Führungszeugnis.
Nun meine Frage:
Darf und wird bei Auskunftsanfragen, die Bonität des Unternehmens
betreffend, z.B. bei der Creditreform, ein Querverweis auf mein Verfahren stattfinden?
Bzw. Gibt es die Möglichkeit das zu unterbinden, da ich persönlich ja nichts mit der Bonität der Gesellschaft zu tun habe.

Mit freundlichem Gruß!

11. April 2008 | 11:41

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Bei der Beurteilung der Bonität einer Gesellschaft ist die Bonität der Angestellten zunächst einmal unbeachtlich. Es ist jedoch nicht unüblich, dass je nach Geschäftsfeld der Gesellschaft oder deren finanzieller Strukturen, von Geschäftspartnern auch persönliche Sicherheiten der Gesellschafter oder der Geschäftsführer gefordert werden, die über das haftende Kapital der Gesellschaft hinausgehen. In einem solchen Fall wird für den Geschäftspartner auch die Bonität dieser Personen eine Rolle spielen.

Daher können und werden sich die entsprechenden Anfragen auch auf weitere Personen beziehen können, die für den Geschäftspartner von Interesse sind. Der Umfang hängt von den Serviceleistungen der Gesellschaft / Detektei ab. Bei entsprechender Anfrage wären davon daher auch Ihre Daten umfasst. Berechtigte Auskünfte können Sie nicht unterbinden.

Die Erkenntnis aus diesen Daten ist jedoch nur eine Information, die einen Geschäftspartner zu einem Vertragsschluss veranlassen oder abhalten. Die Insolvenz einer Person kann dabei eine Rolle spielen, entscheidender ist zumeist aber das persönliche Verhältnis. Ggf. kann sich bei Bedenken eine Gesamtvertretung mit jeweils einem anderen Geschäftsführer anbieten, um etwaige Bedenken zu zerstreuen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.ra-freisler.de" target="_blank">www.ra-freisler.de</a>
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.kanzlei-medizinrecht.net" target="_blank">www.kanzlei-medizinrecht.net</a>





Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

ANTWORT VON

(243)

Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Medizinrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Haftungsrecht der Ärzte
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER