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Reflektoren (Katzenauge) hinten bei Motorrädern

2. Juni 2011 19:01 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Zusammenfassung

Welche Mindestgröße und Form müssen rote Rückstrahler an Motorrädern haben?

Für Motorräder sind hinten ein oder zwei rote, nicht dreieckige Rückstrahler vorgeschrieben. Diese müssen in einer Höhe von mindestens 250 mm (Unterkante) und maximal 900 mm (Oberkante) angebracht sein. Die rechtliche Grundlage ist der StVZO und EWG-Richtlinien geregelt.

StVZO § 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, in Verbindung mit § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile Nr. 15 a Rückstrahler

schreiben Ausführung und Kennzeichnung der Rückstrahler ( auch für Krafträder ) vor

Weiter Fundstellen und Ausführungsbestimmungen :
93/92 EWG Anh IV Nr 6.12 und StVZO § 51; Abs 2; § 51a Abs 1; § 53 Abs 4, 5, 6, 7; § 53b; §66a Abs 4

Allerdings gibt es keinerlei Angabe zur Größe für Rückstrahler bei Motorrädern. Bei Anhängern ist es noch definiert (dreieckig und Mindestlänge 150mm).

In der Serienausstattung sind Reflektoren hinten rot bei Motorrädern auch kleiner wie die von Autos.

Meine Frage: wo (EU- oder deutsches Recht) ist die Mindestgröße und Form von roten Reflektoren hinten für Motorräder spezifiziert. Ich bitte um Mindestgrößenangabe + Quelle des Gesetzes/Richtlinie.

Grund meiner Frage: es gibt Reflektorenfolien mit E-Prüfkennzeichen und ich weiss nicht, wie minimal ich so einen Reflektor schneiden darf.

Rückstrahler hinten sind vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: Unterkante min. 250 mm, Oberkante max. 900 mm

Rechtsgrundlage §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG

Mit besten Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 2. Juni 2011 | 19:51

Die Frage ist bis jetzt nicht beantwortet. Ihre Angabe bezieht sich NUR auf die Höhe vom Bodenabstand des Reflektors (das kann ich selber nachlesen, dazu habe ich Ihnen ja die Quellenangabe gegeben). Dies habe ich nicht gefragt. Meine Frage war ''Mindestgröße des Reflektors''.

Beispiel eines Reflektors ist dieser: http://www.louis.de/_202f8d37ec71e69156286e12e41218e0d5/index.php?topic=artnr&artnr=10026059

Maße: 35 x 90 mm

Wie klein darf er maximal sein?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2011 | 22:27

Entschuldigen Sie, da habe ich Sie wohl missverstanden.
Eine Mindestgröße bei Rückstrahlern ist nicht vorgeschrieben weder nach der StVZO noch nach einer EG Richtlinie.
Die Maße in Ihrem Beispiel wären i.O.
Wichtig

Ergänzung vom Anwalt 2. Juni 2011 | 22:29

Wichtig ist, dass die Rückstrahler ein E-Prüfzeichen führt. Dies dürfen Sie dann auch nicht entsprechend verkleinern.

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