Rückstrahler hinten sind vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: Unterkante min. 250 mm, Oberkante max. 900 mm
Rechtsgrundlage §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. IV Nr.6.12 EWG
Mit besten Grüßen
Die Frage ist bis jetzt nicht beantwortet. Ihre Angabe bezieht sich NUR auf die Höhe vom Bodenabstand des Reflektors (das kann ich selber nachlesen, dazu habe ich Ihnen ja die Quellenangabe gegeben). Dies habe ich nicht gefragt. Meine Frage war ''Mindestgröße des Reflektors''.
Beispiel eines Reflektors ist dieser: http://www.louis.de/_202f8d37ec71e69156286e12e41218e0d5/index.php?topic=artnr&artnr=10026059
Maße: 35 x 90 mm
Wie klein darf er maximal sein?
Entschuldigen Sie, da habe ich Sie wohl missverstanden.
Eine Mindestgröße bei Rückstrahlern ist nicht vorgeschrieben weder nach der StVZO noch nach einer EG Richtlinie.
Die Maße in Ihrem Beispiel wären i.O.
Wichtig
Wichtig ist, dass die Rückstrahler ein E-Prüfzeichen führt. Dies dürfen Sie dann auch nicht entsprechend verkleinern.