In diesem Fall liegt das Versäumnis beim Anwalt, da er die Bedingungen der Deckungszusage der Versicherung nicht beachtet hat. Die Versicherung hatte klar formuliert, dass Weiterbeschäftigungsanträge erst nach dem Scheitern der Güteverhandlung gestellt werden dürfen, es sei denn, es greifen tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, in welchem Fall eine weitere Deckungsanfrage erforderlich wäre. Da der Anwalt den Weiterbeschäftigungsantrag ohne eine solche weitere Deckungsanfrage gestellt hat, hat er gegen die Bedingungen der Deckungszusage verstoßen.
Die Versicherung ist daher berechtigt, die Kostenübernahme für den Weiterbeschäftigungsantrag zu verweigern, da die Bedingungen nicht eingehalten wurden. Der Anwalt hätte eine weitere Deckungsanfrage stellen müssen, um die Eintrittsmöglichkeit der Versicherung erneut prüfen zu lassen.
Optionen, die jetzt bestehen, sind:
1. Der Anwalt könnte versuchen, mit der Versicherung zu verhandeln und darzulegen, dass die Umstände eine frühere Antragstellung erforderten, um die Versicherung doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen.
2. Der Mandant könnte den Anwalt für die entstandenen Kosten haftbar machen, da dieser die Bedingungen der Deckungszusage nicht beachtet hat.
3. Der Mandant könnte die Kosten selbst tragen, wenn keine Einigung mit dem Anwalt oder der Versicherung erzielt werden kann.
Es wäre sehr empfehlenswert, sämtliche Kommunikation mit der Versicherung und dem Anwalt zu dokumentieren. Das kann zu Beweiszwecken noch wichtig werden.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Danke für die schnelle Antwort. Sie schreiben, dass der Anwalt haftbar gemacht werden könnte. Ist auch eine gütliche Einigung mit dem Anwalt möglich, oder ist dieser nach RVG gezwungen das Honorar einzutreiben?
Ja, eine gütliche Einigung mit dem Anwalt ist durchaus möglich. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt zwar die Gebühren fest, die ein Anwalt für seine Tätigkeiten verlangen kann, es hindert jedoch nicht daran, dass Anwalt und Mandant eine einvernehmliche Lösung finden. Der Anwalt könnte beispielsweise auf einen Teil seiner Forderungen verzichten oder eine Ratenzahlung vereinbaren, um den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Praktischerweise könnte ich mir vorstellen der Anwalt verzichtet hier eben weil er die Versicherung hätte fragen müssen. Tut er dies nicht, entsteht Ihnen hier ein Schaden. Sie sollten sich dann zum einen an die Anwaltskammer wenden und beschweren und nach der Versicherung des Anwalts fragen bzw. auf seiner Homepage suchen. Die müsste da genannt sein. Ob diese Ihren Schaden aus der Gebührenforderung dann trägt, kann ich aber nicht sagen. Ein Versuch wäre es aber wert.
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?
Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
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