Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn Sie im Ausland wohnen und auch Ihr Provider in Peru sitzt, beabsichtigen Sie offensichtlich, eine Seite zu erstellen, auf der Sie Ihre Dienstleistungen für den deutschen Markt anbieten. Damit sind z.B. für Wettbewerbsverletzungen zumindest auch deutsche Gerichte zuständig und Sie können wegen Verstößen gegen das UWG in Anspruch genommen werden.
Wie das Landgericht Frankfurt 2003 entschieden hat (http://www.jurpc.de/rechtspr/20030153.htm), besteht auch gegen ein ausländisches Unternehmen, dass seine Geschäftstätigkeit in Deutschland entfaltet, ein Unterlassungsanspruch, wenn dieses gegen die Impressumspflicht des TDG verstößt.
Da in der Regel das "Tatortprinzip" gilt und Ihre Website sich an Deutsche richtet und in Deutschland abrufbar ist, werden Sie sich daher an die meisten "deutschen" Bestimmungen halten müssen.
Auch wenn tatsächlich die Vollstreckung deutscher Urteile in Peru nicht leicht werden dürfte, empfehle ich Ihnen, sich an die einschlägigen deutschen Bestimmungen zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
19. Februar 2005
|
18:20
Antwort
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