Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragpartner vor Kreditausfällen zu schützen.
Eine Bank oder Leasinggesellschaft ist daher ein typischer Schufa-Kunde. Der Vertrag mit der Schufa berechtigt die Partner, kreditrelevante Informationen bei der Schufa anzufordern, verpflichtet auf der anderen Seite aber auch, solche kreditrelevanten Informationen aus eigenen Geschäften der Schufa zu melden. Durch diesen Austausch von Informationen erhält die Schufa ihre recht hohe Aktualität.
Mahn- und Vollstreckungsbescheide sind hinsichtlich des Zahlungsverhaltens sogenannte Negativmerkmale, die einen Schufa-Eintrag nach sich ziehen.
Eingetragen wird daher die Tatsache "Mahn-bzw. Vollstreckungsbescheid" ergangen. Dass Sie mit dem zugrunde liegenden Unternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, ist für die Schufa daher ohne Belang.
Dass ein erlassener und unwidersprochener Mahnbescheid gegen den Kunden grundsätzlich der Schufa gemeldet werden kann, wenn der Mahnbescheid auf Zahlungsunfähigkeit basiert, hat das OLG Saarbrücken bereits bestätigt, vgl. Az.: 8 UH 323/05
-99.
Der Leasingpartner durfte die Meldung an die Schufa daher auch trotz der bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung geben.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen trotzdem eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
30. April 2007
|
15:19
Antwort
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