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Rechnungskorrektur?

1. Juli 2020 16:33 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe eine Ware als Einzelunternehmer bestellt. Die Ware habe ich bei Unternehmen A bestellt. Dabei habe ich Lieferanschrift X und Rechnungsanschrift Y angegeben.

Unternehmen A hat die Bestellung an Unternehmen B weitergegeben. Dabei hat er nur Lieferanschrift X weitergegeben. Unternehmen B hat die Ware geliefert und auch die Rechnung ausgestellt. Da ihm nur die Lieferanschrift X bekannt war, hat er X auch als Rechnungsanschrift verwendet.

Das Problem: Mit Lieferanschrift X auf der Rechnung kann ich keinen Vorsteuer geltend machen, oder die Ausgaben aus Betriebsausgaben aufführen.

Unternehmen B weigert sich aber, die Rechnungsanschrift zu korrigieren, da ihm bei der Rechnungsaustellung nur die falsche Anschrift bekannt war.

Kann ich Unternehmen B zwingen, die Rechnung zu korrigieren? Oder könnte ich ggfs. die Mehrausgaben von Unternehmen A zurückverlangen, da er den Fehler verursacht hat?

2. Juli 2020 | 13:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

von B können Sie keine Rechnungskorrektur verlangen. Sie müssen auch die Rechnung nicht begleichen. B ist nicht Ihr Vertragspartner.

Sie müssen sich an Ihren Vertragspartner A halten. Er muss Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung stellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UStG ):

"Soweit [der Unternehmer] einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen [...] ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen."

Ohne ordnungsgemäße Rechnung haben Sie zudem das Recht, den Preis/Rechnungsbetrag zurückzubehalten (BGH, Urt. v. 26.06.2014 - VII ZR 247/13 - Leitsatz 1).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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