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Rechnung höher als mündlich vereinbart

30. Juni 2018 07:39 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
wir haben an unserem Haus eine Dachsanierung vorgenommen! Mündlich vereinbart war Materialkosten und tagweise Vergütung der Arbeiter! Auf der Rechnung wurde dann aber eine Aufstellung der Stunden ersichtlich die die vereinbarten Tagessätze überschreiten! Genau gesagt sind es 5180€ statt der vereinbarten 3600€! Darauf hin kontaktieren wir die Firma mit der Antwort für so wenig Geld hätte man diesen Auftrag nicht angenommen. Aber Mann wollte sich nochmals bei uns melden, was nicht erfolgte. Wir zahlen dann die Rechnung nur in Höhe des vereinbarten Betrags. Es folgte Mahung 1 und 2 Und gestern ein Schreiben von einem Inkassobüro ! Wie sollen wir uns nun verhalten? Wir sind doch im Recht-oder?
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Mandy

30. Juni 2018 | 08:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt hier natürlich Ihre mündliche Absprache über einen Fixpreis von EUR 3.600. Sie müssen sich allerdings fragen, inwiefern Sie einen Vertragsschluss zu diesen Konditionen auch beweisen können.

Können Sie dies nicht, so kann sich das Unternehmen auf § 632 Abs. 2 BGB zurück ziehen und eine "übliche Vergütung" verlangen. Ob nun die EUR 3.600 oder EUR 5.180 üblich sind kann ich nicht nicht beurteilen, die Gegenseiten kann aber auf diese Norm ihren Anspruch stützen.

Insbesondere dann, wenn Sie gar nichts haben, dass einen Pauschalpreis zu EUR 3.600 beweisen kann, also Zeugen oder etwas schriftliches, kann es also gut sein, dass Sie im Falle einer Klage zu einer Zahlung von mehr Geld verurteilt werden würden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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