Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Möglich wäre es hier, die Rechnung wieder zu stornieren, denn in der Tat kann es zu Nachfragen von Dritten, wie dem Finanzamt beispielsweise, führen, wenn Ihre Buchhaltung einmal überprüft werden sollte.
Da sollten Sie im eigenen Interesse ruhig "egoistisch" sein.
Zudem kann durchaus (eine Beihilfe zum) Betrug vorliegen, was ich im Rahmen einer ersten Einschätzung nicht ganz ausschließen kann.
Denn Ihr Bekannter könnte diese Rechnung rechtsmissbräuchlich einsetzen und das Ganze könnte dann auf sie zurückfallen.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Bekannten über die derartigen Gefahren.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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