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Rechnung für eine andere Person

6. Juli 2011 22:07 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Ich habe für einen Bekannten ohne Gewerbe eine Rechnung über mein Kleingewerbe geschrieben, ohne dafür Geld zu erhalten. Könnte das als Betrug ausgelegt werden und was soll ich jetzt tun?

Das Vorgehen birgt die Gefahr, dass es zu Nachfragen durch das Finanzamt kommen und der Bekannte die Rechnung missbräuchlich verwenden könnte. Im schlimmsten Fall könnte der Rechnungsaussteller wegen Beihilfe zum Betrug belangt werden.
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte die Rechnung storniert und das Gespräch mit dem Bekannten gesucht werden, um ihn über die möglichen Gefahren aufzuklären.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze ein Kleingewerbe ( Veranstaltungsservice ). Nun habe ich das Problem, dass ich sehr gutmütig bin und zu fast allem Ja sage ( befinde mich seit gut einem Jahr auch in psychologischer Betreuung ).

Nun zu meinem Problem. Ich habe ein Gewerbe. Ein Bekannter jedoch nicht. Nun sollte ich für Ihn eine Rechnung schreiben, obwohl ich gar kein Geld sehe.

Ich habe Ja gesagt, damit er mich nicht weiter belästigt. Nun plagt mich mein Gewissen.

Ich habe Panik was da passieren könnte. Ich habe ja quasi nur eine Rechnung über mein Gewerbe geschrieben. Nun habe ich mich erkundigt weil mir dass nicht geheuer vorkommt und etwas von Betrug gelesen.

Und nun pumpt mein Herz.
Dass Problem ist, dass ich aufgrund meiner psychischen Störung halt auch Panik habe es nicht zu machen weil ich keinen Ärger mit meinem Bekannten haben möchte.

Bisher habe ich aufgrund meines Kleinunternehmens immer nur geschaut, dass der erwirtschaftete und ausgewiesende Rechnungsbetrag nicht über 17.500€/Jahr kommt.

Nun habe ich wieder große Panik weil ich ja nichts nachzahlen will, obwohl ich ja gar kein Geld bekommen habe.

Dass ich ausgenutzt wurde ist mir natürlich klar geworden - doch was soll ich nun tun?


Ich weiss wirklich nicht mehr weiter und kann auch nicht mehr ruhig schlafen.

6. Juli 2011 | 22:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Möglich wäre es hier, die Rechnung wieder zu stornieren, denn in der Tat kann es zu Nachfragen von Dritten, wie dem Finanzamt beispielsweise, führen, wenn Ihre Buchhaltung einmal überprüft werden sollte.

Da sollten Sie im eigenen Interesse ruhig "egoistisch" sein.

Zudem kann durchaus (eine Beihilfe zum) Betrug vorliegen, was ich im Rahmen einer ersten Einschätzung nicht ganz ausschließen kann.

Denn Ihr Bekannter könnte diese Rechnung rechtsmissbräuchlich einsetzen und das Ganze könnte dann auf sie zurückfallen.

Sprechen Sie daher mit Ihrem Bekannten über die derartigen Gefahren.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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