Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Situation erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter das Recht hat, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten oder zu verbessern. Allerdings muss er dabei die Interessen der Mieter angemessen berücksichtigen.
In Ihrem Fall könnte es entscheidend sein, ob die geplante Sanierung tatsächlich notwendig ist und ob sie ohne eine vollständige Räumung der Wohnung durchgeführt werden kann. Wenn die Sanierung auch bei belassener Einbauküche und Schränken möglich ist, könnten Sie argumentieren, dass eine vollständige Räumung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist.
2.
Zudem könnte es relevant sein, ob Sie als behinderte Person besonderen Schutz genießen.
Hier könnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen, das eine Diskriminierung wegen einer Behinderung verbietet.
3.
Wenn die Räumung für Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine besondere Härte darstellt, könnte dies gegen die Räumung sprechen.
4.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.
Dieser kann Ihre Situation genauer prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Zudem kann er Sie bei Bedarf gegenüber dem Vermieter vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
5.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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