Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Räumung der Wohnung wegen Brand

9. April 2024 20:20 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Dezember letzten Jahres gab es im Keller einen Brand, wodurch alle Bewohner das Haus verlassen mussten. Ich wurde in eine Ersatzwohnung umgesiedelt. Meine alte Wohnung befindet sich in gutem Zustand und verfügt über eine private Einbauküche sowie Schränke, die nicht einfach abgebaut werden können. Es wäre möglich, die Schränke so zu platzieren, dass der Maler überall hinkommen kann. Kürzlich erfuhr ich, dass der Vermieter trotz des guten Zustands der Wohnung eine Sanierung plant und daher die Wohnung vollständig räumen lassen möchte. Als behinderte Person, die auf Hilfe angewiesen ist, frage ich mich, welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um die Räumung zu verhindern oder zumindest sicherzustellen, dass die Einbauküche nicht entfernt wird. Kann ich die Räumung rechtlich anfechten? Ich beabsichtige, nach Abschluss der Sanierung wieder in die Wohnung einzuziehen.

Welche Rechte stehen mir in dieser Situation zu

9. April 2024 | 22:05

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihre Situation erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter das Recht hat, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten oder zu verbessern. Allerdings muss er dabei die Interessen der Mieter angemessen berücksichtigen.

In Ihrem Fall könnte es entscheidend sein, ob die geplante Sanierung tatsächlich notwendig ist und ob sie ohne eine vollständige Räumung der Wohnung durchgeführt werden kann. Wenn die Sanierung auch bei belassener Einbauküche und Schränken möglich ist, könnten Sie argumentieren, dass eine vollständige Räumung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist.


2.

Zudem könnte es relevant sein, ob Sie als behinderte Person besonderen Schutz genießen.

Hier könnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen, das eine Diskriminierung wegen einer Behinderung verbietet.


3.

Wenn die Räumung für Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine besondere Härte darstellt, könnte dies gegen die Räumung sprechen.


4.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

Dieser kann Ihre Situation genauer prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Zudem kann er Sie bei Bedarf gegenüber dem Vermieter vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.


5.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2320)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER