Mitte 2016 wurde ich von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und noch während der Kündigungsfrist wurde ich wegen Depressionen AU geschrieben. Die AU dauert bis heute an und meinen Arzt bat ich vor ca. 6 Wochen eine REHA zu befürworten. Die nötigen Unterlagen habe ich bei der DRV beantragt, meinen Teil ausgefüllt und meinem Arzt übergeben der dann alles inklusive seines Befundberichtes an die DRV weitergeleitet hat. Vor einer Woche habe ich dann die Bewilligung von der DRV erhalten, in der mir die REHA-Einrichtung zugewiesen wurde und dem Hinweis das die REHA-Einrichtung mir den Aufnahmetermin mitteilen werde. Gestern bekam ich von der REHA-Einrichtung den Aufnahmetermin 11.01.2018 mitgeteilt. Da ich Mitte Januar aber noch Termine wegen eines Rechtsstreites habe, der mich u.a. auch psychisch belastet und bei denen ich anwesend sein muss, möchte ich den Termin gerne um 3 Wochen nach hinten schieben. Dazu rief ich gestern die REHA-Einrichtung an. Dort sagte man mir erst na klar kein Problem und dann fragte man mich ob ich zurzeit krankgeschrieben bin, was ich daraufhin bejahte. Nun sagte man mir plötzlich, dass eine Verschiebung nur mit Einverständnis der KK erfolgen könnte. Da die KK aber noch nicht über den REHA-Antrag informiert ist, möchte ich dort natürlich nicht anrufen und „schlafende Hunde" wecken. Die KK würde informiert sobald ich das Übergangsgeld beantrage. Über eine Einschränkung des sogenannten Dispositionsrechts wurde ich auch nicht informiert. Nun meinen Fragen:
Muss ich für die Verschiebung um Erlaubnis fragen bei DRV oder KK?
Was könnte auf mich zu kommen, wenn ich bei der REHA-Einrichtung auf diese Verschiebung bestehe auch ohne eine Erlaubnis mit dem Hinweis das das Dispositionsrecht bei mir liegt?
Gibt es sonst noch irgend etwas das ich unbedingt beachten sollte?
offenbar versucht die KK, die Sache an sich zu reißen und macht vorab schon einmal offenbar Druck auf die Einrichtung, ohne dass dazu ein konkreter Anhaltspunkt besteht und auch rechtlich keine Handhabe besteht.
Leider kein Einzelfall und viele Einrichtungen fürchten Auseinandersetzungen mit den Kassen
Dem sollten Sie schon jetzt wie folgt entgegensteuern:
Lassen Sie sich von der DRV schriftlich geben, dass das volle Dispositionsrecht ausschließlich bei Ihnen liegt.
Mit dieser schriftlichen Zusage bitten Sie dann die REHA-Einrichtung um die entsprechende Verschiebung und bestehen darauf, dass dieser Bitte Folge geleistet wird.
Eine Begründung ist zwar nicht unbedingt vorgesehen, wäre aber zweckmäßig, da Sie ja einen gewichtigen Grund haben.
Für die Verschiebung müssen Sie nicht um Erlaubnis bitten. Bestehen Sie gegenüber der Einrichtung auf die Verschiebung.