Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Aufforderung des Finanzamtes zur Vorlage sämtlicher Rechnungsbelege Stellung und beantworte diese wie folgt:
Dabei muss ich leider darauf hinweisen, dass sich eine entspr. Mitwirkungspflicht Ihrerseits aus § 90 AO
ergibt.
Des weiteren möchte ich aus praktischen Erwägungen darauf hinweisen, dass eine Weigerung Ihrerseits die Anordnung einer Betriebsprüfung zur Folge haben dürfte, die noch wesentlich aufwändiger sein wird.
Es empfiehlt sich daher grds., der Aufforderung des FA zur Vorlage der Rechnungsbelege nachzukommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
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