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Provisionszahlung was muss ich beachten.

| 9. April 2014 22:35 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ulrich Barth

Hallo,

ich betreibe seit kurzem eine Community für Tierfreunde.

Um die Community etwas "anzukurbeln" möchte ich meinen Mitgliedern einen gewissen Betrag bezahlen, wenn Sie ein neues Mitglied geworben haben.

Wie sieht aber die Umsetzung aus? Muss ich event. einen Vertrag schreiben? Und wie sieht es mit dem Finanzamt aus, wie muss ich das abrechnen?
Gibt es eine maximale Grenze, die ich im Monat pro Mitglied auszahlen darf?
Und muss ich die Mitglieder in Sachen Steuern beraten?

Vielen Dank.

Mit Besten Grüßen

Einsatz editiert am 11.04.2014 14:26:36

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Es ist unbedenklich, wenn Sie den "alten" Mitgliedern für die Werbung eines "neuen" Mitglieds einen "gewissen Beitrag" zahlen, allerdings darf es sich dabei nicht um den Hauptzweck Ihrer Community handeln und es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass Sie auf mehr als einer (1) Unterebene Provision an "alte Hasen" zahlen. Andernfalls liefe die Sache auf ein Schneeballsystem hinaus.

2. Bei der Umsetzung bedienen Sie sich am besten einer am Markt etablierten Software für Partnerprogramme (z.B. über die Google suche https://www.google.de/#q=Partnerpgrogramm+software ). Diese nehemn Ihnen automatisch auch viele Ihrer weiteren Fragen ab, so z.B. die automatisierte Abrechnung unter Berücksichtigung der richtigen Steuersätze, einschließlich Rechnungserstellung.

3. Einen Vertrag sollten Sie auf jeden Fall aufsetzen. Dieser sollte zumindest enthalten unter welchen Bedingungen der "gewisse Betrag" und in welcher Höhe ausgezahlt wird. Zudem Angaben dazu, welcher Mindestauszahlbetrag gilt. In der meisten Software gibt es dafür Textfelder, wo Sie einen solchen Vertragstext eintragen und dann auf der Internetseite "erscheinen" lassen können.

4. Wie ausgeführt, nimmt Ihnen die Software auch die Abrechnung ab, d.h. die Rechnungen werden von der Software automatisch verschickt. Zum Teil gibt es Software mit, zum Teil ohne Banking-Funktion. Auf jeden Fall müssen Sie die abgerechneten Beträge von Ihrem Konto an die Mitgleider überweisen, wobei steuerlich gesehen, diese Überweisungen für Sie Betriebsausgaben sind.

5. Die maximale monatl. Auszahlungsgrenze können Sie frei bestimmen. Sie sollten aber schon in eigenem Interesse darauf achten, dass nicht zuviel udn zu hohe Beträge nicht ausgezahlt sind, da dies Forderungen Ihrer Kunden gegen Sie darstellt und leicht dazu führen kann, dass - vor allem ohne Bilanzierung - der Überblick über Einnahmen und Ausgaben verloren geht.

6. Steuerlich müssen und dürfen Sie die Mitglieder nicht beraten. Daher bietet sich im Vertragstext auch ein entsprechender Hinweis an, dass die Mitglieder für die Versteuerung der Einnahmen selbst verantwortlich sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Barth, MBA in Financial Services (Wales)
Rechtsanwalt

www.justifico.com
www.recht-und-anwalt.de

Telefon: +49 (0)30 - 303 66 05 14
Telefax: +49 (0)30 - 303 66 05 15

Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2014 | 17:26

Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort.

Eine Software möchte ich nicht einsetzen, da die Community bereits eine Funktion besitzt, in der ich sehen kann, wieviel neue Mitglieder ein anderes Mitglied geworben hat.

Thema Rechung:
Reicht eine "normale Abrechung"? Muss ich einen Steuersatz (inkl. Betrag) mit angeben? Wenn ja welcher?

Beispiel:
Anzahl der geworbenen Mitglieder / Zeitraum / Betrag
5 / 02.04.2014 - 31.04.2014 / 1,25Euro

Wir haben diesen Vertrag an Ihr PayPal-Konto gesendet.

....

Ist dies zulässig?

Umsetzung:
Teilnahmebedingungen werden auf Website angezeigt.
Wenn das Mitglied am "Partnerprogramm" teilnehmen möchte, sendet er eine E-Mail mit seinen Kontodaten (oder PayPal) und einen kurzen Satz (Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und stimme diesen zu).

Muss ich seine Adress-Daten auch abfragen?


Ich hoffe Sie können mir die Fragen noch beantworten - vielen Dank.



Mit freundlichen Grüßen
Das Mitglied


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2014 | 17:49

Die Regel ist, dass derjenige der Leistungen erbringt (hier die Vermittlung neuer Mitglieder), dafür auch eine Rechnung zu stellen hat (Mitglied muss Rechnung an Sie stellen).

Häufig wird diese Rechnungstellung jedoch von der anderen Seite, d.h. dem Betreiber des Programms als besondere Serviceleistung erbracht (Sie erstellen die Rechnung für die Mitglieder).

Damit lassen sich dann auch Ihre Fragen beantworten:

Sie müssen jede einzelne Rechnung so erstellen, dass diese den steuerlichen Anforderungen Ihres Mitglieds entspricht.

Zunächst müssen alle Pflichtangaben auf eine solche Rechnung, z.B. fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Ihre Anschrift, die Anschrift des Mitgleids als Empfänger und (sofern das Mitglied umsatzsteuerpflichtig ist) auch die entsprechende Steuernummer des Mitglieds (Ihre gehört natürlich auch auf die Rechnung). Die Umsatzsteuer ist, sofern das Mitglied umsatzsteuerpflichtig ist, auszuweisen. Sie können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Haben Sie Mitglieder aus mehreren Ländern, müssen Sie dabei auch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze berücksichtigen, wobei es da schon zu umsatzsteuerlichen Besonderheiten kommen kann, welche den Rahmen hier sprengen würden.

Bewertung des Fragestellers 11. April 2014 | 22:40

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