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Probleme mit Hausbewohner

30. August 2007 15:53 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,
im Aug.2006 haben ich und mein Lebensgefährte unsere ETW in einem 6-Familienhaus bezogen. Seitdem gibt es Probleme mit dem einzigen Mieter (50 Jahre) im Haus. Er bewohnt eine Wohnung mit seiner 86-jährigen Mutter und betreut diese. Er spielt sich auf als wenn ihm das Haus gehören würde d.h. er maßregelt alle Eigentümer und droht ständig mit dem Rechtsanwalt. Wegen seiner dominanten, agressiven Art hat bisher auch keiner Widerstand geleistet. Alle wollten ihre Ruhe haben. Auf uns hatte er es ganz besonders abgesehen, da wir bei der Renovierung Lärm verursachen mußten, und diesen aus Rücksicht auf seine Mutter nicht sofort einstellen konnten. Man kann mit ihm nicht vernünftig reden. Von da an wurden von ihm Kellertüren, Fenster und die Haustür laut zugeschlagen zu allen Uhrzeiten und Tagen (die neue Haustür war am zweiten Tag beschädigt), die Hauswoche laut Sonntags früh gemacht, die Autofußmatten neben unserem Erkerfenster ausgeklopft, die Vorkellertür von außen abgeschlossen wenn wir darin waren, unser Umzugswagen zugeparkt, die Heizung im Sommer wieder angeschaltet usw.
Bei unserer ersten Eigentümerversammlung wurde der Vermieter von allen Eigentümern aufgefordert diese Mißstände abzustellen. Er schrieb ihm mittlerweile drei Briefe. Sonst sagt der Vermieter es täte ihm leid aber er hat keine Handhabe solange er seine Miete pünktlich zahlt. Zumindest ist bislang einigermaßen Ruhe. Dieses Theater ging ca.8 Monate, ich fühlte mich massiv bedrängt und im Mai 2007 erlitt ich einen akuten Hörsturz mit Tinnitus. Vom HNO-Arzt wurde ich zum Psychiater und Psychotherapeuten überwiesen. Dieser bestätigte mir nach der Behandlung in einem Attest das der Auslöser die Konfliktsituation mit dem schwierigen Hausbewohner war. Nun möchte ich wissen ob ich diesbezüglich Rechte habe?
Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte Ratsuchende,

leider kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen. Zu denken wäre grundsätzlich an einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Nachbarn.

Dazu wäre es aber erforderlich, dass der Nachbar im Wege der unerlaubten Handlung Ihre geschützten Rechtsgüter verletzt hätte. Dafür findet sich in Ihrer Darstellung aber kein Anhaltspunkt. Das Verhalten des Nachbarn ist nach Ihrer Schilderung meines Erachtens weitgehend in den Bereich der rechtlich nicht relevanten Unhöflichkeit einzuordnen.

Derartige Unhöflichkeiten stellen keine Verletzung Ihrer Rechtsgüter dar und sind nicht geeignet, einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Im Übrigen sind psychische Beeinträchtigungen auch bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen geeignet, einen Schmerzengsgeldanspruch zu rechtfertigen.

Weiter sehe ich erhebliche Beweisschwierigkeiten. Zum einen müßten die jeweiligen geschilderten Handlungen dem Nachbarn zweifelsfrei und nachweisbar zugeordnet werden können. Erfahrungsgemäß gibt es schon dabei Schwierigkeiten. Zum anderen ist das Attest Ihres Arztes sicherlich als "Partei"attest angreifbar und kann nochmals eine objektive Begutachtung erforderlich machen.

Zuletzt wird eine Schmerzensgeldforderung gegen den Nachbarn sicherlich geeignet sein, den Streit im Haus neu anzufachen. Sie sollten sich daher nicht in einen voraussichtlich aussichtslosen Rechtsstreit verrennen und dadurch neue Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn provozieren.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt

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