Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie das Original nach dem Kopieren verkaufen, haben Sie die Kopie angefertigt, um das Original verkaufen zu können. Damit erfolgte der Kopiervorgang nicht zu alleine privaten Zwecken, es ist damit keine Privatkopie mehr.
Es ist richtig, eine Privatkopie zu alleine privaten Zwecken löst keine Strafverfolgung aus.
Auch ist korrekt, daß die eventuell geschädigten Firmen ohne Wissen um die Kopiervorgänge keine eventuell gegebenen Ansprüche geltend machen können.
Ihr Vorhaben ist rechtswidrig, d.h. illegal, weil die Nutzung einer Privatkopie an eine entsprechende Lizenz gebunden ist. Diese Lizenz erwerben Sie durch Kauf der DVD und verlieren Sie durch den Verkauf der DVD.
Zudem ist die Umgehung des Kopierschutzes zwecks Anfertigung einer Kopie und des Verkaufes des Originals illegal und strafbar.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
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