meine Frau bezieht Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Ich möchte Unterhalt für unseren Sohn beantragen.
Werden bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch die Leistungen der privaten Pflegeversicherung als Einkommen gezählt? Oder zählen diese, wie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen, nicht zum Einkommen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens werden Sozialleistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt.
Dies wurde in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland ebenfalls niedergelegt.
Zudem kann es auch Ausnahmen bei nicht anrechenbaren Leistungen geben, beispielsweise wenn es um die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern geht. Eltern sind verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinderunterhalt gleichmäßig zu verwenden. Dazu gehört auch Leistungen der Pflegeversicherung.
Sie können für die Geltendmachung des Kindesunterhalts eine Beistandschaft bei Ihrem Jugendamt beantragen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner Fachanwältin für Familienrecht