Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Angabe einer Adresse bei Abschluss des Versicherungsvertrages dient dazu, dass die Versicherung ggf. wirksame Zustellungen an Sie vornehmen kann. Zustellungen können immer dann vorgenommen werden, wenn eine Empfangsvorrichtung (bspw. Briefkasten) besteht. Dieser Zweck ist jedoch auch dann erfüllt, wenn Sie der Versicherung bei Abschluss des Vertrages eine Postfachanschrift mitteilen. Ein Postfach ist ebenso wie ein Briefkasten eine Empfangsvorrichtung für Poststücke, insbesondere Zustellungen. Probleme hinsichtlich der Angabe eines Postfaches bestehen daher grundsätzlich nicht.
Sie sollten allerdings darauf achten, ob die ausgewählte Versicherung eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen hat, die voraussetzt, dass der Versicherungsnehmern einen Wohnsitz im Inland haben muss. Vor Abschluss des Vertrages sollten Sie dies bei der Versicherung ansprechen und um schriftliche Bestätigung bitten, dass ein Wohnsitz in Deutschland nicht Voraussetzung für einen wirksamen Versicherungsvertrag ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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