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Postfachadresse bei Abschluss Versicherungsvertrag

| 20. Juli 2020 11:56 |
Preis: 120,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Ich moechte fuer meine in Deutschland vermietete Wohnung eine Vermieterhaftpflichtversicherung abschliessen. Ich selbst habe aber in Deutschland keinen Wohnsitz und bin hier auch nur sehr selten. Versicherungsgesellschaften weisen mich hier auf den Gerichtsstand hin, der sich nach einer Gesetzesänderung am Wohnort des Versicherungsnehmers befindet. Aus diesem Grund möchten Sie keine Versicherung mit mir abschliessen.

Allerdings hat mir telefonisch nicht nur eine Versicherungsgesellschaft erwähnt, dass ich ja ein Postfach bzw. eine c/o Adresse beim Abschluss des Versicherungsvertrages angeben könne. In Deutschland gibt es mehrere Dienstleister, die eine Postadresse zur Verfügung stellen (Kundennummer muss in Adresse mit angegeben werden).

Gibt es bei der Angabe eines Postfachs oder einer c/o Adresse irgendwelche rechtlichen Probleme (zum Beispiel Versicherungsvertrag ist nicht wirklich gültig)? Beim Finanzamt in Deutschland habe ich auch nur eine Postfachadresse angegeben und habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Adresse nur um ein Postfach und nicht um meinen Wohnort handelt. Diese wurde vom Finanzamt auch anstandslos akzeptiert.

Einsatz editiert am 20.07.2020 13:09:07

Einsatz editiert am 20.07.2020 14:41:09

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Angabe einer Adresse bei Abschluss des Versicherungsvertrages dient dazu, dass die Versicherung ggf. wirksame Zustellungen an Sie vornehmen kann. Zustellungen können immer dann vorgenommen werden, wenn eine Empfangsvorrichtung (bspw. Briefkasten) besteht. Dieser Zweck ist jedoch auch dann erfüllt, wenn Sie der Versicherung bei Abschluss des Vertrages eine Postfachanschrift mitteilen. Ein Postfach ist ebenso wie ein Briefkasten eine Empfangsvorrichtung für Poststücke, insbesondere Zustellungen. Probleme hinsichtlich der Angabe eines Postfaches bestehen daher grundsätzlich nicht.

Sie sollten allerdings darauf achten, ob die ausgewählte Versicherung eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen hat, die voraussetzt, dass der Versicherungsnehmern einen Wohnsitz im Inland haben muss. Vor Abschluss des Vertrages sollten Sie dies bei der Versicherung ansprechen und um schriftliche Bestätigung bitten, dass ein Wohnsitz in Deutschland nicht Voraussetzung für einen wirksamen Versicherungsvertrag ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2020 | 00:29

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