Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst ist es für den Markenschutz / Urheberschutz nicht zwineng notwendig, daß eine dazugehörige Marke eingetragen wird.
Ob es sich hier um ein Plagiat handelt, kann - ohne, daß wir das Produkt gesehen haben - nur schwer beurteilt werden.
Ein Plagiat ist - verkürzt ausgedrückt - die unrechtmäßige Nachahmung bzw. Veröffentlichung eines Werkes, das aber von einem Dritten erschaffen worden ist. Dies ist - wie Sie richtig anmerken - rechtlich (urheberrechtlich, markenrechtich - unzulässig.
Wenn nun ein Konkurrent ein identisches Produkt mit gleicher Aufmachung auf dem gleichen Gebiet, aber nur unter anderem Namen verkauft, so besteht hier wahrscheinlich eine Verwechselungsgefahr mit ihrem Produkt. Daß das Produkt anders heißt, bedeutet nicht, daß keine Verwechselungsgefahr besteht. Andernfalls wäre es einfach, ein Produkt zu kopieren, und nur den Namen zu verändern.
Wenn Sie nur die Namensgebung isoliert betrachten, so haben Sie nur den Namen Fidibus (oder ggf. eine Bildmarke) und sonst nichts gesichert. Doch auch der Zusatz kann für Sie gesichert sein, wenn er unweigerlich mit Ihrem Produkt oder Ihrer Firma zusammenhängt und eine Verwechselungsgefahr besteht. Es müßte dann aber auch geprüft werden, ob nicht der Zusatz Superstrong nur eine Zusatzbezeichnung ist, die das Produkt nur zusätzlich umschreibt.
Hier sollten Sie sich von einem auf Markenrecht spezialisiertem Anwalt beraten lassen. Bringen Sie zu diesem Gespräch die verschiedenen Produkte (Fidibus und Potzblitz) mit.
Rechtsanwalt Klaus Wille
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Antwort
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