Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann man nur gegen "Plagiate" vorgehen, wenn man entsprechende Schutzrechte hat. Das gilt auch in den USA.
Es war sicherlich ein großer Fehler, der Firma Originalstücke zuzusenden, ohne sich vorher rechtlich abgesichert zu haben.
Auf der anderen Seite könnte man versuchen, die "Hinterhältigkeit" fruchtbar zu machen, in dem man vor allem aufzeigt, dass ein solches Verhalten sittenwidrig oder wettbewerbswidirg war. Dann könnten Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Dazu müßte man aber den Fall insgesamt begutachten. Die Erfolgsaussichten sind ob des zusätzlichen Auslandsbezuges sehr schwer einzuschätzen und liegen mit ziemlicher Sicherheit nicht über 50%.
Sie können auch - mit anwaltlicher Hilfe - das Unternehmen derart "unter Druck" setzen und möglicherweise zur Zahlung einer gewissen Geldsumme veranlassen, in dem Sie androhen, publik zu machen, dass Sie der eigentliche "Erfinder" sind und wie Sie durch die Firma behandelt wurden. So etwas schadet natürlich dem Image der Firma und kann daher geeignet sein, sich gütlich zu einigen. Das wäre m.E. die beste Lösung, um 1. noch etwas "herausholen zu können" und 2. der Gegenpartei etwas "auf den Zahn zu fühlen", bevor man wirklich rechtliche Schritte einleiten würde.
Die Verjährung für evtl. Schadensersatzansprüche beträgt in Deutschland 3 Jahre. Ob und inwiefern deutsches Recht aber überhaupt gilt, läßt sich von hier aus schwer sagen; das müßte ebenfalls am konkreten Fall geprüft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider
Rechtsanwalt
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