Ich verkaufe 2 Pferde. Davon hat eines eine Einschränkung, welche dem Interessenten bekannt sind. Ich bin Privatperson und möchte mich daher etwas absichern.
Ferner kaufe ich wieder ein Pferd, bei dem ich mich auch absichern möchte, d. h. dass es wirklich gesund ist und auf jeden Fall reitbar, auch von einem Kind. Sollte sich nach einer gewissen Zeit herausstellen, dass Mängel vorliegen,muss der Verkäufer das Pferd wieder zurück nehmen....
Wir sind schon einmal mächtig reingefallen, das "neue Pferd" war gut zu reiten und hatte scheinbar keine Probleme. Wie sich später herausstellte, bekam es kurz vor dem Verkauf noch Medikamente und so fehlte einige Wochen nichts....
Zum Glück kamen wir - Dank Rechtsschutz - wieder aus der Sache raus.
Wie ist das mit dem Transport, die Pferde fahren nur sehr widerwillig Hänger, wer trägt da die Verantwortung ?
Natürlich zahlen wir das Erstellen der Verträge, wie wir sie brauchen.
Wie ist es eigentlich bei Privatpersonen: Wie lange ist das Rückgaberecht....
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar...
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PferdRückgaberecht
als PRIVATverkäuferin können Sie die Gewährleistung ausschließen, was dann in vertraglicher Form auch geschehen sollte.
Nur bei arglistiger Täuschung oder einer besonderen Zusicherung ist dieses nicht möglich. Auch sollten die bekannten Mängel unbedingt aufgeführt werden, da dann der Käufer sich nicht darauf berufen kann.
Sofern als Erfüllungsort Ihr Wohnort aufgeführt ist, liegt das Transportrisiko beim Käufer; auch dieses kann vertraglich besonders festgehalten werden.
Beim Kauf sollte ebenfalls die Art des verwendeten Zweckes (Reitpferd) aufgeführt werden.
Ein generelles Rückgaberecht gibt es nach dem Gesetz für diese Art der Verträge nicht; dieses muss dann ebenfalls vertraglich vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller6. April 2008 | 12:32
Vielen Dank, für die schnelle Antwort...
Könnten Sie mir - gegen Bezahlung natürlich - einen passenden Vertrag/Verträge übersenden ?
Danke.....
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. April 2008 | 16:58
Sehr geehrte Ratsuchende,
dieses ist sicherlich möglich. Bitte setzen Sie sich Montag mit mir in Verbindung, damit wir die Einzelheiten klären können.