Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Jegliche Handlungen jedoch, die die Pfändung vereiteln, können strafbar sein und sollten daher unterlassen werden.
Am besten ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
11. April 2020 | 02:23
Kann ich ihnen alles zusenden und sie sagen mir in sie das vertreten
?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. April 2020 | 08:30
Können Sie gerne machen, jedoch wäre ein Anwalt kostenlos, wenn Sie sich einen Schein beim Amtsgericht vorher holen - die sogenannte Beratungshilfe
Was das ist, hier:
https://youtu.be/yqgCcIMGwvY
Ausfüllhinweise: https://youtu.be/glvBW_91UDc