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Pfänding

| 10. April 2020 23:42 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Pfändung

Kann ich das geld vor der pfändung überweisen überweiswn undpfändingsdchutz konto einrichten.

Wird das nachverfolgen.

Oder abheben?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Jegliche Handlungen jedoch, die die Pfändung vereiteln, können strafbar sein und sollten daher unterlassen werden.

Am besten ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2020 | 02:23

Kann ich ihnen alles zusenden und sie sagen mir in sie das vertreten

?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2020 | 08:30

Können Sie gerne machen, jedoch wäre ein Anwalt kostenlos, wenn Sie sich einen Schein beim Amtsgericht vorher holen - die sogenannte Beratungshilfe

Was das ist, hier:
https://youtu.be/yqgCcIMGwvY

Ausfüllhinweise: https://youtu.be/glvBW_91UDc

Bewertung des Fragestellers 11. April 2020 | 02:19

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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