Auf Grund eines Auslandsaufgenthaltes und einer fehlerhaften Postweiterleitung bin ich mit der Zahlung eines Mobilfunkvertrages in Verzug geraten, was letztendlich in einer Kontopfändung endete.
Um mein Gehalt (unter dem Freibetrag) zu sichern beantrage ich die Wandlung meines Kontos in ein Pfändungsschutzkontos bei der Bank. Der Wandlungsvertrag wurde zwei mal zurückgesendet, mit der Begründung, meine Unterschrift würde von der bei der Bank hinterlegten abweichen.
Beim zweiten Versuch sendete ich eine Kopie meines Personalausweises als Legitimation mit. Auch dieser Versuch schlug mit der selben Begründung fehl.
Schließlich lief die Frist von 28 Tagen ab und mein gesamtes Gehalt wurde an den Gläubiger überwiesen, sodass ich jetzt ohne finanzielle Mittel dastehe.
Wie bekomme ich mein Geld wieder?
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Geld
nach Ihrer Schilderung werden Sie vermutlich das Geld nicht zurückbekommen:
Der Gläubiger hat eine wirksame Pfändung durchgeführt; Ansatzpunkte, warum er das Geld zurückzahlen sollte, sind Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen.
Gegenüber der Bank könnte möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Konto-Umwandlung bestehen. Dann aber müssten Sie ein schuldhaftes Verhalten der Bank nachweisen.
Insoweit ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Nachweis geligen sollte. Denn wenn Sie nicht vor ort den Antrag gestellt haben, ist die Bank verpflichtet, bei Zweifel an der Echtheit der Unterschrift nachzufragen.
Selbst wenn dadurch nun eine Zeitverzögerung eingetreten ist, kann man darin kein SCHULDHAFTES Verhalten der Bank erkennen.
Warum ist die Pfändung wirksam, obwohl die Freigrenzen nicht eingehalten wurden? Ist das Gehalt zu bestimmten Anteilen nicht unpfändbar?
Ich hatte ab Eingang der Kontopfändung keine Möglichkeit mehr, über das Geld zu Verfügen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. August 2012 | 13:01
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Pfändung- und Überweisungsbeschluss wird vom Gericht erlassen. Und dieses hat die Wirksamkeit geprüft.
Sicher gibt es Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitsentgeld.
Voraussetzung dafür wäre aber, dass der Gläubiger auch beim Arbeitgeber direkt gepfändet hatte, so dass der Arbeitgeber dann die Pfändungsfreigrenzen zu beachten hätte.
Hier wurde aber nicht beim Arbeitgeber das Arbeitsentgeld gepfändet, sondern offenbar bei einer Bank eine Kontopfändung durchgeführt, was etwas ganz anderes ist. Und bei einer Kontopfändung gibt es keine Freigrenzen, sofern es nicht als P-Konto geführt wird.