Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Eine Distanzierung von rechtswidrigen Inhalten in Ihren AGB ist sinnvoll, genügt für sich alleine jedoch nicht, um einer evtl. Haftung für fremde rechtswidrige Inhalte zu entgehen.
Als Betreiber einer Internetplattform können Sie grds. als sog. "Störer" in die Haftung genommen werden, da Sie durch das Speichern der rechtswidrigen Inhalte einen Tatbeitrag leisten.
Sie sind auf jeden Fall zur Entfernung solcher Inhalte verpflichtet, wenn sie von diesen Kenntnis erlangt haben - hier hilt auch keine Distanzierung innerhalb der AGB!
Sie sind jedoch je nach den Umständen des Einzelfalls auch dazu verpflichtet, die auf Ihrem Server gespeicherten Inhalte auf eine evtl. Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn einmaliger Rechtsverstoß bereits vorliegt und zu besorgen steht, dass sich Rechtsverstöße dieser Art wiederholen könnten.
Hinsichtlich von Einträgen in einem Gästebuch läßt sich dies bspw. durch eine Filtersoftware realisieren, die die Einträge auf entsprechende Schlagwörter durchsucht. Hinsichtlich der Bilder dürfte eine solche Prüfung wohl nur manuell vorzunehmen sein, so dass zu empfehlen wäre, dass Sie jedes hochgeladene Bild einer entsprechenden Prüfung unterziehen.
Diese Prüfungspflicht findet ihre Grenze aber jdf. dann, wenn sie Ihnen nicht zumutbar ist, bspw. weil eine solche Prüfung aufgrund der zeitlichen und finanziellen Belastung das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würde. Wo die Grenzen hier zu ziehen sind, ist in hohem Maße Einzellfallabhängig.
Eine Haftung als Störer setzt jdf. immer auch ein Verschulden voraus. War Ihnen ein Erkennen der Rechtsverletzung nicht möglich, trifft Sie insoweit auch kein Verschulden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich werde natürlich die Sachen löschen, sobald es mir auffällt. Kein Problem, aber wenn ich mal im Urlaub sein sollte, oder wenn ich mal ein Bild nicht bemerke, was passiert dann?
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen geeignete Vorkehrungen treffen, die es Ihnen ermöglichen, potentiell rechtswidrige Inhalte zu erkennen. Dies gilt auch dann, wenn Sie selber ortabwesend sind. Ob Sie dies dadurch realisieren, dass ein Dritter die Überprüfung übernimmt oder ob für die Dauer Ihrer Abwesenheit das Hochladen der Bilder deaktiviert wird o.ä. bleibt Ihnen überlassen.
Gelangen rechtswidrige Inhalte trotzdem auf die Homepage, kommt es für jeden Einzelfall darauf an, ob Sie diesbzgl. ein Verschulden trifft. Wann ein solches Verschulden vorliegt und welche Filter- oder Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, hat die Rechtsprechung noch nicht ausreichend herausgearbeitet, so dass hier leider eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht. Können Sie jedoch darlegen, dass Sie alles Ihnen Zumutbare unternommen haben, um potentielle Rechtsverstöße zu unterbinden, wird man Ihnen ein Verschulden kaum vorwerfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt