Sehr geehrte Damen und Herren es geht um folgenden Situation
Die Stadt Memmingen Saniert seit ca 12 Monaten ein Parkhaus und es sind etliche Parkplätze weggefallen .
In der Krautstr. befindet sich besagtes Parkhaus bei der Einfahrt finden folgende Verkehrszeichen Anwendung ( 325.1 ) mit zusatz Schritgeschwindigkeit Fahren und Parken nur in Gegenzeichneten Parkflächen Erlaubt.
Durch die Baustelle wurden jedoch alle Parkflächen von einem Bauzaun umgeben und stehen somit nicht mehr zu Verfügung und sind durch einen Sichtschutz auch für einen Verkehrsteilnehmer nicht mehr ersichtlich weiter findet während der Baustelle eine Einbahnstraßen Regelung Anwendung was meiner Meinung nach mit der StvO nicht vereinbar ist da es sich in einem durch das VZ 325.1 angekündigten Bereich nicht mehr um eine Fahrbahn handelt.
Weder das Verkehrszeichen 325.1 noch die zusätze sind abgedeckt und die Stadt Memmingen verteilt weiter fleisig Verwarnungsgelder
Meine Frage verliert der Zusatz durch das Fehlen der Parkflächen seine Gültigkeit oder gibt es eine andere Möglichkeit die das Parken erlaubt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Wenn das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist und solche derzeit nicht zur Verfügung stehen, dürfen Sie nicht parken.
Weshalb hier keine Fahrbahn mehr vorhanden sein soll, kann im Rahmen dieser Plattform nicht abschließend beurteilt werden, es muss ein Ortstermin stattfinden. Allerdings ist bis dahin von einer Fahrbahn auszugehen und vorsorglich vom Parken abzuraten.