Gerne zu Ihrer Frage:
Ein „Halteverbotsschild und die Androhung einer Entfernung (Abschleppunternehmen) des Autos!"
...wären nur dann zielführend, wenn die WEG einen veritablen Unterlassungsanspruch gegen jeden Zugangsberechtigten zum Grundstück, also auch den Mieter hat. Bis dahin gilt an sich das „First-come-first-serve-Prinzip"
Hier kommt zuvorderst die Hausordnung in Frage, die das entweder hinsichtlich der 4 Carports bereits geregelt hat – mutmaßlich – in Ausführung der vor Ort gültigen Garagen- und Stellplatz-VO.
Oder eben nachträglich noch durch WEG-Beschluss dort aufzunehmen wäre. Dann lässt sich die Aufstellung eines entsprechenden Schildes unter Bezugnahme auf die Hausordnung auch wirksam umsetzen.
Ansonsten spricht – ohne Ortskenntnis aus der Ferne – einiges dafür, dass der „gepflasterte Vorplatz" explizit in Abgrenzung zu den Carports gerade nicht den Zweck der Carports ersetzen oder erweitern soll. Allerdings ist Ihre Formulierung „…gepflasterten Vorplatz, der für die Handwerker und Lieferfahrzeuge frei ist. Nur für kurzes Halten gedacht" leider auch wenig signifikant, und müsste daher ebenfalls in der Hausordnung Eingang finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Wir wollen in der nächsten Eigentümerversammlung festlegen, dass dort ein Parkverbotsschild aufgestellt wird. Ist das dann rechtlich bindend und können wir dann abschleppen lassen. Wir wollen nicht, dass dort Autos abgestellt werden. Seit dem Einzug des Mieters steht dort regelmäßig sein Auto und wenn er Besuch hat, auch noch ein zweites dahinter! Diese Probleme gab es 7 Jahre nicht. Der zweite Mieter im Haus hat sich einen Dauerparkplatz am nahen öffentlichen Parkplatz in Meersburg angemietet. Gleiches Recht für alle. Fakt ist, dass wir kein dauerhaftes Parken dort wollen, da die Autos in den Carports vor denen er seitlich steht, etwas behindert werden.
Gerne zu Ihrer Frage:
Die WEG kann ihr Hausrecht per Hausordnung regeln und auch mit einem (nichtamtlichen!) Verbotsschild ausüben. Beim Abschleppen sollte zuvor eine Abmahnung erfolgen, sofern nicht direkt eine Behinderung der ausgewiesenen Stellplätze festgestellt und dokumentiert (Foto) wurde.
Frdl. Grüße,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt