Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfragen.
Zum ersten Fall: Auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts dürften sowohl Sie als auch der Absender einen Schadensersatzanspruch aus dem Frachtvertrag mit dem Paketdienst haben, den Sie geltendmachen müssen.
Im zweiten Fall müsste der Paketdienst auf Herausgabe der Sendung in Anspruch genommen werden. Wenn die Sendung indes verlorengegangen ist, wäre zu ermitteln, wer für das Abhandenkommen des Pakets verantwortlich ist bzw. haftet und sodann der Anspruch entsprechend geltend zu machen. Wer die Gefahr des Untergangs der Sendung trägt, hängt diversen Faktoren ab, die ich gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen abkläre.
Gerne kann ich die Angelegenheit für Sie weiter bearbeiten. Bitte übersenden Sie mir Ihre Kontaktdaten per E-Mail an meine nebenstehende Adresse. Sodann melde ich mich bei Ihnen, sodass wir die Angelegenheit(en) detailliert besprechen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -
Diese Antwort ist vom 02.05.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Kianusch Ayazi, LL.B., LL.B.
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