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Paketverlust bei GLS und DHL

| 2. Mai 2019 12:10 |
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Schadensersatz


Ein repariertes Notebook wurde von der Werkstatt mit GLS zu mir zurück gesendet.
Laut GLS wurde die Sendung entgegen der Ablageverfügung! auf einer Terasse abgelegt (ich wohne in einem höheren Stockwerk und habe keine Terasse...) Selbst die GLS-Reklamationsstelle hat sich bei mir gemeldet und hält die Aussage des Fahrers für unglaubwürdig, sieht aber keine Veranlassung, sich weiter damit zu beschäftigen. Ich soll mich an den Versender wenden.

Zweiter Fall: über eBay aus England gekaufte Ware liegt angeblich in einem DHL-Shop. Dort weiß man von nichts. Der Absender hat einen POD, aber der kann nicht von mir sein. Wie weiter verfahren?

In welches Rechtsgebiet fallen diese Angelegenheiten? Möchte das jemand übernehmen?
Berlin (Innenstadt) wäre angenehm, aber nicht Bedingung.

Danke

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfragen.

Zum ersten Fall: Auf Grundlage des mitgeteilten Sachverhalts dürften sowohl Sie als auch der Absender einen Schadensersatzanspruch aus dem Frachtvertrag mit dem Paketdienst haben, den Sie geltendmachen müssen.

Im zweiten Fall müsste der Paketdienst auf Herausgabe der Sendung in Anspruch genommen werden. Wenn die Sendung indes verlorengegangen ist, wäre zu ermitteln, wer für das Abhandenkommen des Pakets verantwortlich ist bzw. haftet und sodann der Anspruch entsprechend geltend zu machen. Wer die Gefahr des Untergangs der Sendung trägt, hängt diversen Faktoren ab, die ich gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen abkläre.

Gerne kann ich die Angelegenheit für Sie weiter bearbeiten. Bitte übersenden Sie mir Ihre Kontaktdaten per E-Mail an meine nebenstehende Adresse. Sodann melde ich mich bei Ihnen, sodass wir die Angelegenheit(en) detailliert besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 2. Mai 2019 | 14:10

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Bisher: Super! Habe eben die Tips bekommen, die man sich vom Anwalt erwartet und bin guter Dinge, das er alles zu meiner Zufriedenheit klären können wird.
Kanz klar: Daumen hoch! So wünscht man sich ein Anwaltsgespräch.

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