Pachtvertrag (Offenstall) - nachlaufende Streitigkeiten
13. März 2025 11:31
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30,00 €
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Situation ist folgende: Pachtvertrag zu einem Offenstall wurde - wenn auch überraschend, aber ordnungsgemäß - mit 6 Monatsfrist gekündigt. Es erfolgte durch den Sohn, in Vertretung des Verpächters (aus Altergründen), nach Ablauf (Anfang des Jahres) unter Zeugen eine mündliche (keine schriftl.) etwas ruppige, aber einvernehmliche Abnahme des Grundstücks. Nun im Nachgang wird durch den Verpächter versucht, den Zustand des Grundstücks nachzuverhandeln: Grundstück sei durch Nutzung der Pferde zu sehr verdichtet, müsse wieder eingesät werden, zuvor aus Baufälligkeits-/Sicherheitsgründen (unter Zustimmung des Verpächters) entfernter Zaun müsse wieder (neu) installiert werden. Kleinere weitere (von uns eigenfinanzierte und installierte) Utensilien hätten wir widerrechtlich abgebaut (Tränke, Licht). Unter Androhung eines Rechtsstreits wurden vor wenigen Tagen alle Punkte nochmals vom Verpächter schriftlich eingefordert. Bis auf zwei zusätzliche Punkte gab es im Januar schon einmal dazu ein Verpächter-Schreiben und einen schriftlichen Widerspruch unsererseits, in dem wir auf die Abnahme, die mündlichen Absprachen und den „üblichen Gebrauch" des Geländes hingewiesen haben (Gelände wurde schon zuvor und während der Pacht als Offenstall genutzt und auch als solches verpachtet, Zustand des Geländes wurde zu Vertragsbeginn nicht ausreichend dokumentiert und Rückgabe nicht geregelt, Forderungen schon daher nicht nachvollziehbar).
Dazu zwei Fragen: Sollte man grundsätzlich jeder schriftlich vorgetragenen auch noch so skurrilen Einzelforderung auch erneut schriftlich widersprechen und zweitens – lessons learned – würde eine zivile Rechtsschutzversicherung ergänzt um „Mietrechtschutz" Streitigkeiten zu so einem privaten Pachtgrundstückverhältnis im Regelfall mit abdecken (ohne dass „Pacht" dem Wortlaut nach dort meist in den Vertragsbedingungen aufgeführt) oder sollte man grundsätzlich für Pachtverhältnisse dieser Art einen gesonderten Rechtschutz vereinbaren? Wenn, wie nennt sich dann eine solche Versicherung, weil explizit wird „Pacht" in keinem mir bekannten Rechtsschutz benannt (außer für gewerbl. Vermieter/Verpächter). Wäre der Abschluss einer Rechtsschutz (ohne Wartezeit), explizit für den vorliegenden Fall, auch dann noch möglich, wenn zwar die Ursache eines möglichen(!) Rechtsstreits mehr oder weniger bekannt, aber der Streit selbst noch nicht rechtlich eingetreten ist. Danke vorab und mfG